Unsere Rechtsanwälte beraten und vertreten Mandanten bundesweit im Kunstrecht.
„Erfahrung, Diskretion und Gespür für den Kunstmarkt.“
Zentraler Bestandteil des Kunstrechts ist das Auktionsrecht, da gerade prestigeträchtige Kunstgegenstände zunehmend im Rahmen von Versteigerungen veräußert werden. Unsere Anwälte stehen zur Verfügung, wenn es zwischen Einlieferer, Auktionshaus und Ersteigerer zu Konflikten kommt und helfen diese im Vorfeld durch die Gestaltung von klaren Einlieferungsbedingungen und Versteigerungsbedingungen zu vermeiden.
Ob Kunstsammlungen oder Einzelstücke – der Übergang von Kunst- und Kulturgütern von einer Generation in die nachfolgende bedarf sorgfältiger Planung. Hier greifen Kunstrecht und Erbrecht ineinander. Unsere Anwälte entwerfen Testamente und letztwillige Verfügungen und setzten gegebenenfalls erbrechtliche Ansprüche gerichtlich durch.
Eine Galerie ist ein kaufmännisches Unternehmen, dessen Betrieb nicht nur Fragen des spezifischen Kunstrechts (Galerieverträge, Kunst-Kaufverträge usw.), sondern auch des Gesellschaftsrechts, des Versicherungsrechts und des Transportrechts aufwirft. Als Fachanwaltskanzlei für Handels- und Gesellschaftsrecht decken wir auch diese Fragen vollumfänglich ab.
Unsere im Kunstrecht erfahrenen Anwälte fertigen maßgeschneiderte Kunst-Kaufverträge oder Kunst-Leihverträge und übernehmen die Interessenvertretung im Falle von Sachmängeln oder Schäden an und im Zusammenhang mit Kunstwerken. Beim Handel mit Kunst müssen eine Reihe kunstrechtlicher Besonderheiten beachtet werden, wie etwa Folgerechte oder Handelsverbote. Diese beziehen wir in unserer Beratung mit ein.
Der Transport von Kunst will gut geplant sein. Dabei stellen sich spezifische Fragen des Transport- und Versicherungsrechts, einem weiteren Teil des Kunstrechts. Unsere Kanzlei erstellt oder prüft Kunst-Transportverträge und übernimmt im Falle von Transportschäden die Interessenvertretung.
Unsere Rechtsanwälte beraten Museen juristisch beim Erwerb neuer Kunstobjekte (Kaufverträge, Schenkungsverträge, Stiftungen u.a.) und entwerfen maßgeschneiderte Leihverträge (Dauerleihverträge, Ausstellungsverträge u.a.) und alle weiteren Verträge, die für den Betrieb eines Museums relevant sind. Als Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht stehen wir neben dem Kunstrechts auch in allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen zur Verfügung.
Restitution von Kunst- und Kulturgütern (Kunstrestitution) ist ein weiteres Tätigkeitsfeld unserer Rechtsanwälte. Wir prüfen Restitutionsansprüche (Beutekunst, Raubkunst, kriegsbedingt verbrachtes Kulturgut) und vertreten unsere Mandanten bei außergerichtlichen Verhandlungen, Mediationsverfahren oder Gerichtsprozessen.
Das Kunstrecht umfasst weiter spezifische Straftatbestände. Dabei geht es im Kunsthandel immer wieder um den Vorwurf der Hehlerei (§ 259 StGB) und des Betrugs (§ 262 StGB) sobald – möglicherweise nur angeblich – gestohlene oder gefälschte Kunstgegenstände angeboten oder angekauft werden. Unsere Anwälte gehen dem Vorwurf nach oder werden als engagierte Strafverteidiger aktiv.
Unsere Rechtsanwälte veröffentlichen zu aktuellen Themen des Kunstrechts.
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