Rechtsanwalt Dr. Louis Rönsberg - Kunstrecht_3Unsere Rechtsanwälte beraten und vertreten im Erbrecht, insbesondere wenn es um die Übertragung von Kunst- und Kulturgütern geht. Kennzeichnendes Merkmal und wertbildender Faktor von Kunstwerken und Antiquitäten ist regelmäßig deren Einzigartigkeit. Zudem sind gerade Kunst und Antiquitäten für die Erben oft mit Erinnerungen an den Erblasser und die eigene Vergangenheit verbunden. Dies macht die Frage der richtigen erbrechtlichen Gestaltung für den Erblasser mitunter kompliziert. Für die optimale erbrechtliche Gestaltung ist weiter die richtige Bewertung von Kunstwerken und Antiquitäten unter Berücksichtigung der Erbschaftssteuer wichtig.

Unsere Anwälte beraten Erblasser bei der rechtssicheren Gestaltung von Testamenten und letztwilligen Verfügungen, gerade in Bezug auf die Vererbung von Kunst- und Kulturgütern und finden kreative Lösungen, die dem Willen des Erblassers gerecht werden. Im Konfliktfall beraten und vertreten unsere Rechtsanwälte Erben bei der Durchsetzung ihrer erbrechtlichen Interessen oder setzten sich für eine einvernehmliche Lösung im Rahmen von Mediationsverfahren ein.

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