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Sandra Bendler-Pepy

Rechtsanwältin | Partnerin
Avvocato (Italien)

  • Tel: +49 89 51 24 270
  • E-Mail: bendler@slb-law.de

Rechtsberatung bei Kunsttransaktionen und kunstrechtlichen Angelegenheiten mit Bezug zu Deutschland und Italien

Sandra Bendler-Pepy ist als Rechtsanwältin sowohl in Deutschland als auch in Italien zugelassen. Ein besonderer Schwerpunkt ihrer Tätigkeit liegt im deutsch-italienischen Kunstrecht und damit auf grenzüberschreitenden Rechtsfragen des Kunsthandels zwischen Deutschland und Italien.

Sie berät Sammler, Kunsthändler, Galerien, Auktionshäuser, Museen, Stiftungen und andere Beteiligte des Kunstmarktes, wenn Kunstwerke in Deutschland oder Italien gekauft oder verkauft, über die Grenze verbracht oder zum Gegenstand rechtlicher Auseinandersetzungen werden.

Die Zulassung in beiden Rechtsordnungen ermöglicht es ihr, grenzüberschreitende Sachverhalte nicht allein aus deutscher Perspektive zu betrachten, sondern die Besonderheiten des deutschen und italienischen Rechts in die Beratung einzubeziehen.

Kunstrecht zwischen Deutschland und Italien

Italien gehört zu den bedeutendsten Herkunfts- und Handelsländern für Kunst und Kulturgüter in Europa. Zugleich bestehen dort besonders weitreichende Regelungen zum Schutz und zur Ausfuhr von Kulturgut.

Beim Kauf oder Verkauf eines Kunstwerks mit Bezug zu Italien können deshalb neben den allgemeinen Fragen des Kunstkaufs insbesondere italienisches Recht, Kulturgutschutzrecht sowie europäische und internationale Regelungen Bedeutung erlangen.

Dies gilt beispielsweise, wenn ein deutscher Sammler ein Kunstwerk in Italien erwirbt, ein italienischer Eigentümer ein Werk nach Deutschland verkauft oder sich ein Kunstwerk bereits in Deutschland befindet, dessen frühere Ausfuhr aus Italien rechtliche Fragen aufwirft.

Sandra Bendler-Pepy berät bei solchen grenzüberschreitenden Sachverhalten unter Berücksichtigung beider Rechtsordnungen.

Kunstkauf und Kunstverkauf zwischen Deutschland und Italien

Bei internationalen Kunsttransaktionen sollte bereits vor Abschluss des Kaufvertrages geklärt werden, welches Recht auf den Vertrag Anwendung findet und welche besonderen Anforderungen an die Transaktion bestehen.

Von Bedeutung können insbesondere sein:

  • Gestaltung und Prüfung von Kunstkaufverträgen,
  • Echtheit und Zuschreibung des Kunstwerks,
  • Provenienz und Eigentum,
  • Gewährleistung und Haftung,
  • Kaufpreiszahlung und Übergabe,
  • Transport zwischen Deutschland und Italien,
  • Ein- und Ausfuhrbestimmungen,
  • kulturgutschutzrechtliche Genehmigungen sowie
  • Rechtswahl und Gerichtsstand.

Bei hochwertigen Kunstwerken kann eine rechtliche Prüfung vor Abschluss der Transaktion dazu beitragen, spätere Streitigkeiten und Schwierigkeiten bei der grenzüberschreitenden Verbringung des Werkes zu vermeiden.

Italienisches Kulturgutschutzrecht

Eine besondere Bedeutung besitzt bei Kunstwerken mit Italienbezug das italienische Kulturgutschutzrecht.

Italien verfügt über weitreichende Vorschriften zum Schutz seines kulturellen Erbes. Abhängig insbesondere von Alter, Bedeutung und rechtlichem Status eines Kunstwerks kann dessen dauerhafte oder vorübergehende Ausfuhr Beschränkungen oder Genehmigungserfordernissen unterliegen.

Für Käufer und Verkäufer ist deshalb nicht nur entscheidend, ob sie sich über den Kauf eines Kunstwerks geeinigt haben. Ebenso wichtig kann die Frage sein, ob und unter welchen Voraussetzungen das Werk Italien verlassen darf.

Probleme können auch erst später auftreten – beispielsweise wenn ein Kunstwerk bereits nach Deutschland verbracht wurde und Zweifel entstehen, ob die frühere Ausfuhr aus Italien ordnungsgemäß erfolgt ist.

In solchen Fällen müssen italienische, deutsche und europäische kulturgutschutzrechtliche Regelungen im Zusammenhang betrachtet werden.

Ausfuhr von Kunstwerken aus Italien

Wer ein Kunstwerk in Italien erwirbt und nach Deutschland verbringen möchte, sollte die Ausfuhrfähigkeit des Werkes möglichst vor Abschluss und Vollzug des Kaufvertrages prüfen.

Je nach Kunstwerk können Genehmigungen, Bescheinigungen oder weitere Nachweise erforderlich sein.

Dabei ist zwischen der zivilrechtlichen Wirksamkeit des Kunstkaufs und der öffentlich-rechtlichen Zulässigkeit der Ausfuhr zu unterscheiden.

Ein wirksam erworbenes Kunstwerk kann daher dennoch kulturgutschutzrechtlichen Beschränkungen unterliegen.

Gerade bei bedeutenden oder älteren Kunstwerken sollte die Frage der Ausfuhr deshalb bereits bei der Vertragsgestaltung berücksichtigt werden.

Kunstwerke italienischer Herkunft in Deutschland

Auch bei Kunstwerken, die sich bereits seit längerer Zeit in Deutschland befinden, kann ihre italienische Herkunft rechtliche Bedeutung erlangen.

Dies gilt insbesondere, wenn das Werk verkauft, versteigert oder erneut grenzüberschreitend verbracht werden soll und die Dokumentation seiner früheren Ausfuhr aus Italien unvollständig ist.

Dann kann eine Prüfung der Provenienz und Ausfuhrgeschichte erforderlich werden.

Dabei ist zu untersuchen, wann das Kunstwerk Italien verlassen hat, welche Vorschriften zu diesem Zeitpunkt galten und welche Dokumente oder Genehmigungen vorhanden sind.

Grenzüberschreitende Kunsttransaktionen

Der internationale Kunsthandel ist häufig komplexer als ein rein nationaler Kunstkauf.

Verkäufer, Käufer, Vermittler und Galerie können sich in unterschiedlichen Staaten befinden. Das Kunstwerk kann wiederum an einem weiteren Ort gelagert sein.

Dadurch stellen sich Fragen nach dem anwendbaren Recht, dem Gerichtsstand, Eigentumsübergang, Transport, Kulturgutschutz und der Durchsetzung vertraglicher Ansprüche.

Bei deutsch-italienischen Kunsttransaktionen beraten wir deshalb möglichst frühzeitig – von der rechtlichen Prüfung vor dem Erwerb über die Vertragsgestaltung bis zur Abwicklung der Transaktion.

Kunststreitigkeiten mit Bezug zu Italien

Nicht jede Kunsttransaktion verläuft konfliktfrei.

Streitigkeiten können beispielsweise entstehen, wenn Zweifel an der Echtheit oder Zuschreibung eines erworbenen Kunstwerks auftreten, Angaben zur Provenienz unzutreffend waren, Eigentumsrechte Dritter geltend gemacht werden oder sich nach dem Kauf Probleme mit der Ausfuhr aus Italien ergeben.

Bei grenzüberschreitenden Auseinandersetzungen stellt sich zusätzlich die Frage, welches Recht Anwendung findet und vor den Gerichten welchen Staates Ansprüche geltend gemacht werden können.

Sandra Bendler-Pepy berät und vertritt bei Kunststreitigkeiten mit deutsch-italienischem Bezug und berücksichtigt dabei die rechtlichen Besonderheiten beider Länder.

Rechtsanwältin mit Zulassung in Deutschland und Italien

Sandra Bendler-Pepy verfügt über die deutsche und die italienische Anwaltszulassung.

Diese doppelte Qualifikation ist insbesondere bei grenzüberschreitenden Mandaten von Bedeutung. Deutsch-italienische Kunsttransaktionen müssen häufig nicht nur sprachlich, sondern auch rechtlich zwischen zwei unterschiedlichen Rechtsordnungen koordiniert werden.

Ihr Beratungsschwerpunkt umfasst insbesondere:

  • Kunstkäufe und Kunstverkäufe zwischen Deutschland und Italien,
  • grenzüberschreitende Kunstkaufverträge,
  • italienisches und deutsches Kulturgutschutzrecht,
  • Ausfuhr von Kunstwerken aus Italien,
  • Provenienz- und Eigentumsfragen bei Kunstwerken mit Italienbezug,
  • rechtliche Prüfung internationaler Kunsttransaktionen sowie
  • Kunststreitigkeiten mit Bezug zu Deutschland und Italien.

Damit verbindet Sandra Bendler-Pepy ihre Tätigkeit im Kunstrecht mit besonderer Expertise für deutsch-italienische Sachverhalte.

Beratung im deutsch-italienischen Kunstrecht

Wer Kunst über Ländergrenzen hinweg kauft oder verkauft, sollte neben dem Kaufvertrag auch die unterschiedlichen rechtlichen Rahmenbedingungen der beteiligten Staaten berücksichtigen.

Dies gilt in besonderem Maße für Italien mit seinen umfangreichen Regelungen zum Schutz und zur Ausfuhr von Kulturgut.

Sandra Bendler-Pepy berät Sammler, Galerien, Kunsthändler, Museen, Stiftungen und andere Beteiligte des Kunstmarktes bei Kunsttransaktionen und rechtlichen Auseinandersetzungen zwischen Deutschland und Italien.

Sprechen Sie uns an, wenn Sie ein Kunstwerk in Italien erwerben oder verkaufen möchten, Fragen zur Ein- oder Ausfuhr von Kunst und Kulturgut haben oder mit einer Kunststreitigkeit mit Italienbezug konfrontiert sind.