KUNSTRECHT

Wir beraten unsere Mandanten im Kunstrecht. „Kunstrecht“ (engl. „art law“) ist ein Überbegriff für alle Rechtsgebiete, Normen und Entscheidungen, die für den Kunst- und Kulturbetrieb eine besondere Relevanz haben. Dazu zählen insbesondere das

Auktionsrecht
Kunsthandelsrecht
Kulturgutschutzrecht
Restitutionsrecht
Versicherungsrecht
Urheberrecht

EXPERTISE

Wir beraten Sammler, Kunsthändler, Galerien und Auktionshäuser in allen Fragen des Kunstrechts, insbesondere des Kunsthandelsrechts, des Kulturgutschutzrechts und des Kunst-Restitutionsrechts.

AUKTIONSRECHT

Das Auktionsrecht ist zentraler Bestandteil des Kunstrechts, denn gerade prestigeträchtige Kunstwerke und Antiquitäten werden in der Regel im Rahmen von Auktionen veräußert. Das Auktionsrecht ist jedoch gesetzlich kaum geregelt und durch eine Vielzahl von Gerichtsurteilen und Usancen geprägt. Unsere auf Kunstrecht spezialisierten Rechtsanwälte analysieren vor diesem Hintergrund laufend die aktuelle Rechtsprechung und Rechtsentwicklung im Auktionsrecht.

Versteigerung von Fälschungen und Replikaten

Einer der häufigsten Konfliktfälle im Auktionsrecht ist die Versteigerung von mangelhafter Ware. Dabei kann es um den Vorwurf gehen, dass es sich bei dem Los um eine Fälschung oder ein Replikat handelt oder dass das Kunstwerk oder die Antiquität einen anderen Mangel, etwa eine falsche Angabe zur Provenienz oder zu einem Gutachten, aufweist. Im Streitfall prüfen unsere auf Kunstrecht spezialisierten Rechtsanwälte, welche Gewährleistungsansprüche (Rücktritt, Nacherfüllung, Schadensersatz) das Auktionshaus oder den Einlieferer treffen und inwieweit diese mittels der Versteigerungsbedingungen begrenzt oder ausgeschlossen wurden.

Erstellung und Prüfung von Auktionsbedingungen

Für das Auktionshaus ist es mitunter schwierig Mängel und Fehler bei der Einlieferung und Katalogerstellung zu entdecken. Es liegt daher im vitalen Interesse des Auktionators bzw. Auktionshauses, Gewährleistungspflichten im rechtlich zulässigen Umfang zu reduzieren oder auf den Einlieferer zu übertragen und Verjährungsfristen zu verkürzen. Dabei kommt es entscheidend auf die richtige Formulierung und Aktualisierung der „Auktionsbedingungen“ bzw. „Versteigerungsbedingungen“ des Auktionshauses an. Unsere Rechtsanwälte entwerfen maßgeschneiderte Versteigerungsbedingungen oder überprüfen diese auf Aktualität.

Versteigerung unter Limit

Konfliktträchtig ist im Auktionsrecht weiter die Versteigerung unter Limit. Dabei kann zwischen Auktionator und Einlieferer etwa Uneinigkeit darüber bestehen, ob und in welcher Höhe ein Limit vereinbart war oder ob der Auktionator auch ohne Vereinbarung ein Limit hätte einhalten müssen. Ob eine Pflicht zur Einhaltung eines Limits bestand und wenn ja, in welcher Höhe, wird der Rechtsanwalt im Einzelfall prüfen. Auch der Zuschlag „unter Vorbehalt“ kann zu Konflikten zwischen dem Auktionator und dem Einlieferer oder Ersteigerer führen.

Irrtum des Einlieferers

Stellt sich nach der Auktion heraus, dass der erzielte Zuschlagspreis weit unter dem tatsächlichen Marktwert des Kunstwerks oder der Antiquität lag, so will sich der Einlieferer regelmäßig gerne vom Vertrag lösen und diesen rückgängig machen. Hier wird der Rechtsanwalt prüfen, ob etwa ein rechtserheblicher Irrtum vorlag und das Geschäft angefochten werden kann oder ob es wegen Sittenwidrigkeit nichtig ist.

Versteigerung von Diebesgut – Hehlerei

Stellt sich vor, während oder nach einer Auktion heraus, dass ein eingeliefertes Kunstwerk oder eine Antiquität zuvor gestohlen, geraubt oder anderweitig rechtswidrig erworben wurde, so steht schnell der Vorwurf der Hehlerei (§ 259 StGB) im Raum. Dieser richtet sich in der Regel gegen den Einlieferer und gegebenenfalls auch gegen den Auktionator. Oftmals werden die betroffenen Gegenstände im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens kurzfristig von der Staatsanwaltschaft sichergestellt. Unsere Rechtsanwälte beraten und vertreten bei strafrechtlichen Ermittlungen und klären die zivilrechtlichen Eigentumsverhältnisse.

Beutekunst und Restitution

Steht vor, während oder nach einer Auktion im Raum, dass es sich bei einem Kunstwerk oder einer Antiquität um sog. „kriegsbedingt verbrachtes Kulturgut“, um „Beutekunst“ oder „NS-Raubkunst“ handeln könnte, so prüfen unsere Rechtsanwälte mögliche Restitutionsansprüche. Das Restitutionsrecht hat als Teil des Kunstrechts für Auktionshäuser erhebliche Bedeutung erfahren und ist wie das Auktionsrecht durch eine Vielzahl von Rechtsquellen und Einzelfallentscheidungen geprägt.

Aktuelles zum Auktionsrecht finden Sie hier.

KUNSTHANDELSRECHT

Unsere Rechtsanwälte beraten und vertreten im Kunsthandelsrecht. Das Recht des Kunsthandels umfasst als Teil des Kunstrechts alle Normen und Entscheidungen, die für den Handel mit Kunst- und Kulturgütern besondere Relevanz haben. Diese sind neben dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) im Handelsgesetzbuch (HGB) und in Spezialgesetzten geregelt. Unsere auf Kunstrecht spezialisierten Anwälte beraten Kunsthändler, Sammler, Galeristen, Auktionshäuser, Museen und Privatpersonen bei Fragen der richtigen Vertragsgestaltung, bei Fragen der Mängelgewährleistung, des Transportrechts oder der Versicherung von Kunst sowie bei allen anderen Fragen des Kunstrechts.

Aktuelles zum Kunsthandelsrecht finden Sie hier.

KULTURGUTSCHUTZRECHT

Wir beraten und Vertreten im Kulturgutschutzrecht.

RESTITUTIONSRECHT

Unsere Rechtsanwälte beraten und vertreten im Restitutionsrecht. Das Restitutionsrecht bzw. Kunstrestitutionsrecht (engl. art restitution law) ist der Teil des Kunstrechts, der die Rückgabe von sog. „Beutekunst“, „Raubkunst“ oder von „kriegsbedingt verbrachtem Kulturgut“ regelt. Damit befasst sich das Kunstrestitutionsrecht vornehmlich mit der Rückführung von Kunstwerken und Antiquitäten, die während der Zeit der Nazi-Diktatur oder der Existenz der DDR unrechtmäßig enteignet oder den rechtmäßigen Besitzern anderweitig rechtswidrig entzogen wurden. Rechtsquellen des Restitutionsrechts sind insbesondere die „Washingtoner Erklärung“ vom 3. Dezember 1998 und die „Erklärung der Bundesregierung, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände zur Auffindung und zur Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturguts, insbesondere aus jüdischem Besitz“ vom 14. Dezember 1999.

Unsere Anwälte setzten sich für die Rückerlangung enteigneter oder kriegsbedingt abhanden gekommener Kunst- und Kulturgüter im In- und Ausland ein oder setzen Entschädigungsansprüche durch. Dies umfasst die Verhandlung mit Ministerien, Behörden und neuen Besitzern sowie die prozessuale Durchsetzung von Restitutionsansprüchen.

Aktuelles zum Restitutionsrecht finden Sie hier.

KONTAKT

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Rechtsanwalt Dr. Louis Rönsberg

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Die Rechtsanwälte der Kanzlei SLB vertreten Mandanten im Kunstrecht bundesweit und international:

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Rechtsanwalt
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

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  • E-Mail: roensberg@slb-law.de

Jahrgang 1974. Studium der Rechtswissenschaft an den Universitäten Passau und Würzburg. Promotion an der Universität Würzburg. Tätigkeit in Wirtschaftskanzleien in Hamburg, New York und München. Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Bank- und Kapitalmarktrecht.

Dr. Louis Rönsberg

Rechtsanwalt
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Geb.1972, Studium der Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität in München (juristisches Staatsexamen 1998). Zusatzstudium der Betriebswirtschaftslehre an der FU Hagen. Promotion 2006, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Handels- und Gesellschaftsrecht.

Dr. Oliver Baumann

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