Rechtsanwalt Dr. Louis Rönsberg - Kunstrecht_3Unsere Rechtsanwälte beraten und vertreten Museen, Galeristen, Auktionshäuser und Kunstsammler in allen Fragen des kunst- und kulturspezifischen Speditions- und Transportrechts. Der Transport von Kunstwerken und Kulturgütern unterliegt neben den §§ 407 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) regelmäßig speziellen Regelungen, etwa den „Allgemeinen Bedingungen der deutschen Kunstspediteure“ (AB-Kunst). Daneben stellen sich beim Transport von Kunst die generellen Fragen des Speditionsrechts, etwa die nach der Verantwortlichkeit für das Frachtgut bei Ladearbeiten, für den Umgang mit verdeckten Schäden oder die Pflichten aus einer Transportversicherung. Kunstrecht, Transportrecht und Versicherungsrecht greifen hier ineinander.

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