NS-Raubkunst & Restitution

US-Soldaten sichern und untersuchen geraubte Kunstwerke aus einem Eisenbahnwaggon nach dem Zweiten Weltkrieg

Rechtsberatung für Museen, Stiftungen, Sammler und andere Besitzer von Kunstwerken bei Provenienz- und Restitutionsfragen

Der Verdacht, dass ein Kunstwerk während der Zeit des Nationalsozialismus seinem damaligen Eigentümer verfolgungsbedingt entzogen wurde, stellt heutige Besitzer vor schwierige rechtliche, historische und nicht selten auch öffentliche Fragen.

Dies betrifft längst nicht nur Museen. Auch private Sammler, Stiftungen, Erben, Kunsthändler und andere Eigentümer können mit einer ungeklärten Provenienz oder einem Restitutionsbegehren konfrontiert werden.

Ein Provenienzverdacht bedeutet jedoch noch nicht, dass ein Kunstwerk NS-Raubkunst ist oder herausgegeben werden muss. Entscheidend ist vielmehr eine sorgfältige Rekonstruktion der historischen Vorgänge und deren rechtliche Bewertung.

Wir beraten und vertreten Museen, Stiftungen, öffentliche und private Sammlungen, Sammler und andere Besitzer von Kunstwerken bei der Prüfung von Provenienzen, bei Restitutionsforderungen und in Verfahren vor dem Schiedsgericht NS-Raubkunst. Ebenso beraten wir Erben früherer Eigentümer und verfügen dadurch über langjährige Erfahrung mit den unterschiedlichen Perspektiven solcher Verfahren.

Was ist NS-Raubkunst?

Unter dem Begriff NS-Raubkunst werden Kunst- und Kulturgüter verstanden, die ihren Eigentümern im Zusammenhang mit der nationalsozialistischen Verfolgung entzogen wurden.

Der Entzug erfolgte keineswegs nur durch unmittelbare Beschlagnahme.

Auch Verkäufe können verfolgungsbedingt gewesen sein, etwa wenn ein jüdischer Sammler aufgrund seiner Verfolgung, wirtschaftlichen Ausgrenzung oder Flucht gezwungen war, Kunstwerke zu veräußern.

Gerade darin liegt eine der wesentlichen Schwierigkeiten heutiger Restitutionsfälle: Ein historisch dokumentierter Kaufvertrag oder eine Auktion beantwortet für sich genommen noch nicht die Frage, ob der damalige Eigentumsverlust als NS-verfolgungsbedingter Entzug zu bewerten ist.

Umgekehrt lässt sich aus der Zugehörigkeit eines früheren Eigentümers zu einer verfolgten Personengruppe nicht ohne weitere Prüfung ableiten, dass jede Veräußerung zwischen 1933 und 1945 verfolgungsbedingt erfolgte.

Erforderlich ist eine Betrachtung des konkreten Einzelfalls.

Verdacht auf NS-Raubkunst – was sollten heutige Besitzer tun?

Ergeben sich Hinweise auf eine problematische Provenienz, sollte zunächst der Sachverhalt möglichst vollständig aufgeklärt werden.

Von vorschnellen rechtlichen oder öffentlichen Festlegungen ist regelmäßig abzuraten.

Zunächst sollte geklärt werden:

  • Wem gehörte das Kunstwerk vor 1933?
  • Wann und unter welchen Umständen wechselte es den Eigentümer?
  • War der frühere Eigentümer nationalsozialistischer Verfolgung ausgesetzt?
  • Wurde das Werk verkauft, beschlagnahmt oder auf andere Weise entzogen?
  • Welcher Kaufpreis wurde gegebenenfalls gezahlt?
  • Konnte der frühere Eigentümer über den Erlös frei verfügen?
  • Wurde das Kunstwerk nach 1945 bereits restituiert oder war es Gegenstand eines Wiedergutmachungsverfahrens?
  • Wie gelangte es schließlich in die heutige Sammlung?
  • Welche historischen Unterlagen sind noch vorhanden?

Erst auf Grundlage eines möglichst belastbaren historischen Sachverhalts lässt sich beurteilen, ob tatsächlich ein Restitutionsfall vorliegt.

Provenienzforschung und rechtliche Bewertung

Bei Restitutionsfällen müssen Provenienzforschung und rechtliche Bewertung eng zusammenwirken.

Provenienzforscher rekonstruieren anhand historischer Quellen die Besitz- und Erwerbsgeschichte eines Kunstwerks. Von Bedeutung können insbesondere Auktionskataloge, Geschäftsbücher von Kunsthandlungen, Sammlungsinventare, Korrespondenz, Fotografien, Karteien, Wiedergutmachungsakten und historische Behördenunterlagen sein.

Die historische Rekonstruktion beantwortet jedoch nicht automatisch die rechtliche Frage, welche Konsequenzen aus den festgestellten Vorgängen folgen.

Deshalb ist es sinnvoll, Provenienzforschung und rechtliche Beratung frühzeitig aufeinander abzustimmen.

Wir arbeiten bei Bedarf mit spezialisierten Provenienzforschern und Kunsthistorikern zusammen und begleiten die Recherche aus rechtlicher Sicht.

Eine Provenienzlücke ist noch kein Nachweis von NS-Raubkunst

Bei vielen Kunstwerken lässt sich die Besitzgeschichte heute nicht mehr vollständig rekonstruieren.

Unterlagen sind verloren gegangen, Kunsthandlungen existieren nicht mehr und private Transaktionen wurden häufig nur unzureichend dokumentiert.

Eine Lücke in der Provenienz zwischen 1933 und 1945 ist deshalb ein Anlass für weitere Forschung, aber für sich genommen noch kein Nachweis eines verfolgungsbedingten Entzugs.

Umgekehrt können die besonderen historischen Umstände der NS-Zeit dazu führen, dass eine vollständige Dokumentation von den Betroffenen oder ihren Erben heute kaum noch erwartet werden kann.

Die Bewertung muss deshalb sowohl die vorhandenen Beweismittel als auch die historischen Umstände berücksichtigen.

Washingtoner Prinzipien und „gerechte und faire Lösung“

Für den Umgang mit NS-verfolgungsbedingt entzogener Kunst besitzen die Washingtoner Prinzipien von 1998 zentrale Bedeutung.

Sie sind keine unmittelbar verbindlichen gesetzlichen Anspruchsgrundlagen. Ihr Ziel ist vielmehr, NS-verfolgungsbedingt entzogene Kunstwerke zu identifizieren, Provenienzen aufzuklären und gemeinsam mit den früheren Eigentümern beziehungsweise deren Erben eine gerechte und faire Lösung zu finden.

Welche Lösung im konkreten Fall angemessen ist, hängt von den jeweiligen Umständen ab.

Restitution kann eine solche Lösung sein. Daneben können je nach Fallgestaltung auch andere Lösungen in Betracht kommen, beispielsweise eine finanzielle Einigung, ein Ankauf des Werkes durch den heutigen Besitzer, eine Vereinbarung über den weiteren Verbleib des Kunstwerks oder andere individuell ausgehandelte Modelle.

Gerade deshalb sollte ein Restitutionsfall nicht vorschnell als rein binäre Frage behandelt werden, ob ein Kunstwerk „zurückgegeben werden muss“ oder „behalten werden darf“.

Zivilrechtliches Eigentum und Restitution sind nicht dasselbe

Bei NS-Raubkunst muss zwischen der zivilrechtlichen Eigentumslage und den besonderen Grundsätzen der Restitution unterschieden werden.

Ein heutiger Besitzer kann nach geltendem Zivilrecht Eigentümer eines Kunstwerks sein und dennoch mit einem Restitutionsbegehren nach den Washingtoner Prinzipien konfrontiert werden.

Umgekehrt bedeutet ein historisch problematischer Eigentumswechsel nicht automatisch, dass heute ein zivilrechtlich durchsetzbarer Herausgabeanspruch besteht.

Verjährung, Ersitzung, gutgläubiger Erwerb und andere zivilrechtliche Fragen können eine Rolle spielen.

Bei der Beratung von Museen, Stiftungen und privaten Eigentümern prüfen wir deshalb zivilrechtliche Eigentumsposition und restitutionsrechtliche Bewertung getrennt voneinander.

Diese Unterscheidung ist wesentlich, um die eigene Rechtsposition realistisch einschätzen und anschließend eine sachgerechte Strategie entwickeln zu können.

Restitutionsforderung erhalten – wie sollte man reagieren?

Wird ein Museum, eine Stiftung oder ein privater Sammler erstmals mit einem Restitutionsbegehren konfrontiert, sollte die Forderung sorgfältig geprüft werden.

Eine erste Reaktion sollte weder vorschnell eine Verpflichtung zur Restitution anerkennen noch berechtigte historische Anliegen ohne Prüfung zurückweisen.

Zunächst empfiehlt sich insbesondere die Sicherung und Auswertung der vorhandenen Unterlagen.

Hierzu gehören beispielsweise:

  • Erwerbungsunterlagen,
  • Rechnungen und Kaufverträge,
  • Auktionskataloge,
  • Inventarbücher,
  • Provenienzdokumentationen,
  • Korrespondenz früherer Eigentümer,
  • frühere Gutachten und Forschungsergebnisse sowie
  • gegebenenfalls Unterlagen zu Nachkriegs- und Wiedergutmachungsverfahren.

Anschließend sollte geprüft werden, welche Tatsachen zwischen den Beteiligten unstreitig sind und an welchen Punkten weiterer Forschungsbedarf besteht.

Private Sammler und NS-Raubkunst

Auch private Sammler können mit Restitutionsfragen konfrontiert werden.

Dies geschieht beispielsweise, wenn ein Werk verkauft oder versteigert werden soll und im Rahmen der Provenienzprüfung Hinweise auf einen früheren verfolgungsbedingten Entzug auftreten.

Für private Eigentümer stellt sich die Situation teilweise anders dar als für öffentliche Museen.

Neben der historischen und restitutionsbezogenen Bewertung sind insbesondere die zivilrechtliche Eigentumslage, vertragliche Ansprüche gegen frühere Verkäufer, mögliche Gewährleistungsrechte und wirtschaftliche Folgen zu berücksichtigen.

Hat der heutige Eigentümer das Kunstwerk selbst gutgläubig und zu einem erheblichen Preis erworben, sollte deshalb auch geprüft werden, ob im Fall einer Restitution Ansprüche gegen andere Beteiligte der Erwerbskette bestehen können.

Museen und NS-Raubkunst

Museen stehen bei Provenienz- und Restitutionsfragen in einer besonderen Verantwortung.

Gleichzeitig haben Museumsträger die Aufgabe, mit den ihnen anvertrauten Sammlungsbeständen verantwortungsvoll umzugehen und Restitutionsforderungen sorgfältig zu prüfen.

Eine sachgerechte Prüfung dient deshalb beiden Seiten.

Sie ermöglicht es, tatsächlich verfolgungsbedingte Entziehungen zu identifizieren und angemessen zu lösen. Gleichzeitig verhindert sie, dass ein Kunstwerk allein aufgrund einer unvollständigen Provenienz oder einer zunächst plausibel erscheinenden Behauptung ohne hinreichende historische Prüfung restituiert wird.

Gerade bei komplexen Erwerbungsgeschichten ist eine unabhängige historische Recherche verbunden mit einer rechtlichen Bewertung sinnvoll.

Stiftungen und Restitutionsforderungen

Bei Stiftungen können zusätzliche rechtliche Fragen entstehen.

Befindet sich ein Kunstwerk im Stiftungsvermögen, müssen neben den Grundsätzen zur NS-Raubkunst gegebenenfalls stiftungsrechtliche Bindungen und die Satzung berücksichtigt werden.

Eine Stiftung kann nicht ohne Weiteres über ihr Vermögen verfügen wie eine Privatperson.

Andererseits können Restitutionsfragen den Stiftungszweck, die öffentliche Wahrnehmung und den langfristigen Umgang mit der Sammlung unmittelbar berühren.

Deshalb sollte frühzeitig geprüft werden, welche Entscheidungsbefugnisse die Stiftungsorgane besitzen und wie eine mögliche gerechte und faire Lösung rechtssicher umgesetzt werden kann.

Das Schiedsgericht NS-Raubkunst

Für Restitutionsstreitigkeiten in Deutschland besteht mit dem Schiedsgericht NS-Raubkunst ein besonderes Verfahren zur Klärung von Streitigkeiten über NS-verfolgungsbedingt entzogenes Kulturgut.

Für Museen, öffentliche Sammlungen und andere betroffene Besitzer kann ein solches Verfahren erhebliche Bedeutung haben.

Anders als in einem gewöhnlichen Zivilprozess steht nicht allein die heutige zivilrechtliche Eigentumslage im Mittelpunkt. Vielmehr müssen die historischen Umstände des damaligen Vermögensverlustes und die für die Restitution maßgeblichen Grundsätze umfassend aufgearbeitet werden.

Ein Verfahren sollte deshalb sorgfältig vorbereitet werden.

Von besonderer Bedeutung sind eine belastbare Provenienzdokumentation, die historische Einordnung des Eigentumsverlustes und eine klare rechtliche Argumentation.

Wir beraten und vertreten Besitzer und Anspruchsteller in Verfahren vor dem Schiedsgericht NS-Raubkunst.

Nicht jeder Verkauf zwischen 1933 und 1945 war ein Zwangsverkauf

Eine der schwierigsten Fragen vieler Restitutionsfälle betrifft Kunstwerke, die während der NS-Zeit verkauft wurden.

Entscheidend ist nicht allein, dass ein Verkauf stattgefunden hat, sondern unter welchen Umständen.

Zu untersuchen können insbesondere sein:

  • Zeitpunkt und Anlass des Verkaufs,
  • Verfolgungssituation des damaligen Eigentümers,
  • wirtschaftliche Verhältnisse,
  • Höhe und Angemessenheit des Kaufpreises,
  • tatsächliche Verfügbarkeit des Verkaufserlöses,
  • mögliche Auswanderungs- oder Vermögensabgaben,
  • Tätigkeit beteiligter Kunsthändler und
  • weitere Verkäufe aus derselben Sammlung.

Gerade bei solchen Fällen ist eine pauschale Betrachtung problematisch. Die konkrete historische Situation des Eigentümers und die Umstände der Transaktion müssen rekonstruiert werden.

Frühere Restitutions- und Wiedergutmachungsverfahren

Für die heutige Bewertung kann von erheblicher Bedeutung sein, ob das betreffende Kunstwerk oder die zugrunde liegende Vermögensentziehung nach 1945 bereits Gegenstand eines Rückerstattungs- oder Wiedergutmachungsverfahrens war.

Solche Verfahren können wertvolle Informationen über frühere Eigentumsverhältnisse, Verfolgungsumstände und damalige Ansprüche enthalten.

Sie können außerdem die rechtliche Bewertung des heutigen Restitutionsbegehrens beeinflussen.

Deshalb sollte bei der Provenienzprüfung nicht nur die Zeit zwischen 1933 und 1945 untersucht werden. Auch die Nachkriegsgeschichte des Kunstwerks und seiner früheren Eigentümer kann entscheidend sein.

Gerechte und faire Lösungen jenseits einer bedingungslosen Rückgabe

Die Washingtoner Prinzipien sprechen bewusst von einer gerechten und fairen Lösung.

Die konkreten Umstände eines Falles können deshalb Raum für individuelle Lösungen eröffnen.

Neben einer Restitution können je nach Sachverhalt beispielsweise Vereinbarungen über einen Ankauf durch das Museum oder den heutigen Besitzer, finanzielle Ausgleichslösungen, eine anschließende Leihgabe oder andere Formen der Einigung erwogen werden.

Welche Lösung angemessen ist, hängt von der historischen Ausgangslage, der Rechtsposition der Beteiligten und ihren jeweiligen Interessen ab.

Gerade bei langjährigen Streitigkeiten kann eine sorgfältig ausgehandelte Lösung beiden Seiten mehr gerecht werden als eine ausschließlich konfrontative Auseinandersetzung.

Verkauf eines Kunstwerks mit problematischer Provenienz

Restitutionsfragen treten häufig erstmals auf, wenn ein Kunstwerk verkauft werden soll.

Auktionshäuser, Galerien und potentielle Käufer prüfen bei bedeutenden Werken zunehmend die Provenienz. Eine ungeklärte Erwerbungsgeschichte zwischen 1933 und 1945 kann deshalb die Marktgängigkeit eines Kunstwerks erheblich beeinträchtigen.

In solchen Fällen empfiehlt es sich, offene Provenienzfragen möglichst vor Einlieferung oder Verkauf zu untersuchen.

Ergibt die Forschung einen konkreten Restitutionsverdacht, kann eine rechtliche Klärung mit möglichen Anspruchstellern sinnvoll sein, bevor das Werk erneut auf den Markt gebracht wird.

Eine belastbar geklärte Provenienz kann damit auch im wirtschaftlichen Interesse des heutigen Eigentümers liegen.

Vertraulichkeit und öffentliche Kommunikation

Restitutionsfälle können erhebliche öffentliche Aufmerksamkeit hervorrufen.

Dies gilt insbesondere bei bekannten Kunstwerken, bedeutenden Sammlungen und öffentlichen Museen.

Für die Beteiligten ist deshalb nicht nur die historische und rechtliche Bewertung wichtig. Auch die Kommunikation nach außen sollte sorgfältig vorbereitet werden.

Solange die Provenienz nicht abschließend geklärt ist, sollte insbesondere zwischen gesicherten Tatsachen, offenen Forschungsfragen und rechtlichen Bewertungen unterschieden werden.

Eine sachliche und transparente Kommunikation kann dazu beitragen, unnötige Eskalationen zu vermeiden und gleichzeitig die eigene Position zu wahren.

Streit um NS-Raubkunst

Nicht jeder Restitutionsfall lässt sich einvernehmlich lösen.

Unterschiedliche Bewertungen historischer Quellen, Lücken in der Provenienz oder abweichende rechtliche Auffassungen können zu erheblichen Auseinandersetzungen führen.

Dann kommt es entscheidend darauf an, die historische Dokumentation und die rechtliche Argumentation miteinander zu verbinden.

Wir begleiten Restitutionsstreitigkeiten von der ersten Anspruchsanmeldung über Verhandlungen bis zu Verfahren vor dem Schiedsgericht NS-Raubkunst und gerichtlichen Auseinandersetzungen, soweit zivilrechtliche Ansprüche betroffen sind.

Rechtsanwalt für NS-Raubkunst und Restitution

Rechtsanwalt Dr. Louis Rönsberg beschäftigt sich seit vielen Jahren intensiv mit Rechtsfragen der NS-Raubkunst, Provenienz und Restitution.

Er berät und vertritt Museen, Stiftungen, Sammler und andere Besitzer von Kunstwerken ebenso wie Erben früherer Eigentümer.

Diese Erfahrung mit beiden Seiten von Restitutionsfällen ermöglicht eine realistische Einschätzung der jeweiligen Interessen, Argumente und möglichen Lösungen.

Die Beratung verbindet die historische Aufarbeitung der Provenienz mit der rechtlichen Bewertung von Eigentum, Restitutionsgrundsätzen, Beweisfragen und möglichen gerechten und fairen Lösungen.

Bei der historischen Aufarbeitung arbeiten wir bei Bedarf mit spezialisierten Provenienzforschern und Kunsthistorikern zusammen.

Beratung bei NS-Raubkunst und Restitutionsforderungen

Der Verdacht auf NS-Raubkunst sollte weder vorschnell zurückgewiesen noch ungeprüft als erwiesen angesehen werden.

Eine sorgfältige historische und rechtliche Prüfung schafft die Grundlage für eine sachgerechte Entscheidung.

Wir beraten Museen, Stiftungen, Sammler und andere Eigentümer und Besitzer, wenn Zweifel an der Provenienz eines Kunstwerks bestehen, ein Restitutionsbegehren erhoben wurde oder ein Verfahren vor dem Schiedsgericht NS-Raubkunst droht oder bereits anhängig ist.

Sprechen Sie uns an, wenn Sie die Provenienz und rechtliche Situation eines Kunstwerks prüfen lassen möchten oder mit einer Restitutionsforderung konfrontiert sind.