Kunstfälschungen & Echtheit

Kunstexperte untersucht ein Gemälde mit einer Lupe auf Echtheit und mögliche Kunstfälschung

Rechtsanwalt für Kunstfälschungen, Echtheitsfragen und fehlerhafte Zuschreibungen

Die Frage, ob ein Kunstwerk echt ist und tatsächlich von dem Künstler stammt, dem es zugeschrieben wird, gehört zu den rechtlich und tatsächlich anspruchsvollsten Fragen des Kunstmarkts. Stellt sich nach dem Kauf heraus, dass Zweifel an der Echtheit eines Werkes bestehen oder eine bisher anerkannte Zuschreibung nicht mehr aufrechterhalten wird, können erhebliche wirtschaftliche Werte auf dem Spiel stehen.

Wir beraten und vertreten Sammler, Käufer und Verkäufer, Galerien, Kunsthändler, Auktionshäuser und andere Beteiligte des Kunstmarkts bei Streitigkeiten über die Echtheit, Urheberschaft und Zuschreibung von Kunstwerken.

Dabei verbinden sich kunsthistorische und naturwissenschaftliche Fragen mit dem Kauf-, Haftungs- und Prozessrecht. Entscheidend ist nicht allein, ob ein Werk kunsthistorisch als „echt“ oder „falsch“ angesehen wird. Rechtlich kommt es insbesondere darauf an, welche Eigenschaften beim Verkauf vereinbart oder zugesichert wurden, welche Erklärungen die Beteiligten abgegeben haben und wer die maßgeblichen Tatsachen beweisen muss.

Kunstfälschung oder falsche Zuschreibung?

Nicht jedes Kunstwerk, das sich später als nicht authentisch herausstellt, ist im engeren Sinne eine Fälschung.

Von einer Kunstfälschung wird regelmäßig gesprochen, wenn ein Werk bewusst so hergestellt oder verändert wurde, dass der Eindruck entsteht, es stamme von einem anderen Künstler oder aus einer anderen Zeit.

Davon zu unterscheiden ist die fehlerhafte Zuschreibung. Ein Kunstwerk kann über Jahrzehnte einem bestimmten Künstler zugeschrieben worden sein, obwohl diese Zuschreibung nach neuen kunsthistorischen oder naturwissenschaftlichen Erkenntnissen nicht mehr aufrechterhalten werden kann.

Auch Abstufungen wie „Werkstatt“, „Umkreis“, „Schule“, „zugeschrieben“, „Nachfolger“ oder „nach“ einem bestimmten Künstler können für den Wert eines Kunstwerks von erheblicher Bedeutung sein.

Für die rechtliche Bewertung ist diese Unterscheidung wesentlich. Eine nachträglich geänderte Expertenmeinung ist nicht ohne Weiteres mit einer vorsätzlichen Kunstfälschung gleichzusetzen. Ebenso führt nicht jede Änderung einer Zuschreibung automatisch zur Rückabwicklung eines Kaufvertrages.

Gefälschtes Kunstwerk gekauft – welche Rechte bestehen?

Stellt sich nach dem Erwerb eines Kunstwerks heraus, dass es nicht von dem angegebenen Künstler stammt, ist zunächst der Kaufvertrag zu prüfen.

Entscheidend ist insbesondere, wie das Werk beschrieben wurde und welche Angaben zur Echtheit, Urheberschaft, Entstehungszeit und Provenienz gemacht wurden. Bei einem Erwerb im Auktionshaus können zusätzlich die Angaben im Auktionskatalog und die Versteigerungsbedingungen maßgeblich sein.

Je nach den Umständen des Einzelfalls können insbesondere Ansprüche auf

  • Rücktritt und Rückabwicklung des Kaufvertrages,
  • Minderung des Kaufpreises,
  • Schadensersatz oder
  • Anfechtung wegen arglistiger Täuschung

in Betracht kommen.

Welche Rechte tatsächlich bestehen, hängt unter anderem davon ab, ob eine bestimmte Urheberschaft oder Echtheit Vertragsinhalt geworden ist, welche Kenntnisse Käufer und Verkäufer hatten und ob wirksame Haftungsbeschränkungen vereinbart wurden.

Was bedeutet „Echtheit“ rechtlich?

Der Begriff der Echtheit ist im Kunstmarkt nicht immer eindeutig.

Bei einem Gemälde kann beispielsweise streitig sein, ob das Werk vollständig eigenhändig vom Künstler geschaffen wurde, ob Mitarbeiter einer Werkstatt beteiligt waren, ob es sich um eine spätere Wiederholung handelt oder ob Signatur und Werk unabhängig voneinander zu beurteilen sind.

Deshalb ist für einen Rechtsstreit nicht allein entscheidend, welche Bezeichnung heute kunsthistorisch vorzugswürdig erscheint. Maßgeblich ist vielmehr, was der Käufer nach dem konkreten Vertrag und den Umständen des Verkaufs erwarten durfte.

Besondere Bedeutung können dabei der Kaufvertrag, Rechnungen, Auktionskataloge, Zustandsberichte, Expertisen, Werkverzeichnisse, Provenienzangaben sowie die Korrespondenz zwischen den Beteiligten haben.

Die Bedeutung von Expertisen und Werkverzeichnissen

Bei der Beurteilung der Echtheit eines Kunstwerks spielen Kunstsachverständige, anerkannte Experten und Werkverzeichnisse häufig eine zentrale Rolle.

Die Aufnahme eines Werkes in ein maßgebliches Werkverzeichnis kann für seine Anerkennung im Kunstmarkt von erheblicher Bedeutung sein. Umgekehrt kann die Ablehnung durch den Verfasser eines Werkverzeichnisses oder ein zuständiges Expertengremium den Marktwert und die Verkäuflichkeit eines Kunstwerks erheblich beeinträchtigen.

Rechtlich stellt sich jedoch stets die Frage, welche Aussagekraft eine Expertise im konkreten Fall besitzt. Nicht jede Expertenmeinung ist verbindlich. Unterschiedliche Fachleute können zu unterschiedlichen Ergebnissen gelangen, und auch wissenschaftliche Zuschreibungen können sich aufgrund neuer Erkenntnisse ändern.

Bei streitiger Echtheit ist deshalb sorgfältig zu prüfen, welche Expertise benötigt wird, wer als geeigneter Sachverständiger in Betracht kommt und welche weiteren Untersuchungen erforderlich sind.

Naturwissenschaftliche Untersuchung von Kunstwerken

Neben der kunsthistorischen Beurteilung haben naturwissenschaftliche Untersuchungsmethoden bei Echtheitsfragen erheblich an Bedeutung gewonnen.

Je nach Werk können beispielsweise Pigmente, Bindemittel, Leinwand, Holz, Papier oder andere Materialien untersucht werden. Bildgebende Verfahren können Übermalungen, Vorzeichnungen oder Veränderungen sichtbar machen.

Solche Untersuchungen können starke Indizien liefern. Sie beantworten die Frage der Urheberschaft jedoch nicht zwangsläufig allein. Ein Material, das erst nach dem behaupteten Entstehungszeitpunkt verfügbar war, kann gegen die Echtheit sprechen. Der umgekehrte Befund beweist dagegen nicht zwingend, dass das Werk tatsächlich von einem bestimmten Künstler geschaffen wurde.

Deshalb müssen kunsthistorische, naturwissenschaftliche und rechtliche Bewertung aufeinander abgestimmt werden.

Provenienz als Indiz für die Echtheit

Auch die Provenienz eines Kunstwerks kann bei der Echtheitsprüfung von erheblicher Bedeutung sein.

Lässt sich die Geschichte eines Werkes anhand alter Sammlungsinventare, Rechnungen, Ausstellungskataloge, Fotografien, Korrespondenz oder früherer Auktionen nachvollziehen, kann dies wichtige Hinweise auf seine Identität und Herkunft liefern.

Lücken oder Unstimmigkeiten in der Provenienz bedeuten nicht automatisch, dass ein Kunstwerk gefälscht ist. Sie können jedoch Anlass für weitere Untersuchungen geben.

Bei hochwertigen Kunstwerken empfiehlt sich deshalb häufig eine Kombination aus Provenienzforschung, kunsthistorischer Begutachtung und naturwissenschaftlicher Untersuchung.

Haftung von Kunsthändlern und Auktionshäusern

Wurde ein Kunstwerk über einen Kunsthändler oder ein Auktionshaus erworben, stellt sich die Frage, wer für eine fehlerhafte Zuschreibung oder ein gefälschtes Werk einzustehen hat.

Dabei sind die Umstände des Verkaufs genau zu untersuchen. Von Bedeutung ist insbesondere, ob das Auktionshaus oder der Händler selbst Verkäufer war oder als Vermittler tätig wurde, welche Angaben zur Urheberschaft gemacht wurden und welche vertraglichen oder allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten.

Auch die Formulierung im Auktionskatalog kann entscheidend sein. Die Bezeichnung eines Werkes mit dem Namen eines Künstlers kann rechtlich anders zu beurteilen sein als Formulierungen wie „zugeschrieben“, „Werkstatt“, „Umkreis“ oder „nach“.

Pauschale Aussagen darüber, dass ein Auktionshaus für eine falsche Zuschreibung immer oder niemals haftet, sind deshalb nicht möglich.

Haftung von Kunstsachverständigen

Auch die Haftung eines Kunstsachverständigen kann Gegenstand einer Auseinandersetzung sein.

Hat ein Käufer im Vertrauen auf eine Expertise ein Kunstwerk erworben, das sich später als unecht herausstellt, stellt sich unter anderem die Frage, ob der Sachverständige seine vertraglichen oder sonstigen Pflichten verletzt hat.

Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Zuschreibung eines Kunstwerks häufig keine mathematisch beweisbare Tatsache ist. Eine Expertise kann auf einer kunstwissenschaftlichen Bewertung beruhen, bei der unterschiedliche fachliche Auffassungen vertretbar sind.

Eine Haftung setzt deshalb nicht allein voraus, dass sich eine Einschätzung später als falsch erweist. Entscheidend ist insbesondere, welcher Prüfungsauftrag bestand, welcher fachliche Standard einzuhalten war und ob die Expertise mit der erforderlichen Sorgfalt erstellt wurde.

Wer muss die Fälschung beweisen?

Die Darlegungs- und Beweislast gehört zu den entscheidenden Fragen bei Streitigkeiten über die Echtheit eines Kunstwerks.

Wer einen Kaufvertrag rückabwickeln oder Schadensersatz verlangen möchte, muss die für seinen Anspruch erforderlichen Voraussetzungen grundsätzlich darlegen und – soweit sie bestritten werden – beweisen.

Gerade hier zeigt sich die Besonderheit von Kunstprozessen. Die kunsthistorische Überzeugung, ein Werk sei nicht authentisch, genügt für sich genommen nicht. Entscheidend ist, ob die für den jeweiligen Anspruch maßgeblichen Tatsachen mit den im Zivilprozess zulässigen Beweismitteln festgestellt werden können.

Deshalb sollte bereits vor der Geltendmachung von Ansprüchen geprüft werden, welche Beweise vorhanden sind, welche Untersuchungen noch durchgeführt werden sollten und welche Risiken mit einer gerichtlichen Auseinandersetzung verbunden sind.

Verdacht auf Kunstfälschung – was sollte man tun?

Entstehen Zweifel an der Echtheit eines Kunstwerks, sollte zunächst vermieden werden, vorschnell gegenüber dem Verkäufer, einem Auktionshaus oder Dritten endgültige rechtliche oder tatsächliche Positionen einzunehmen.

Sinnvoll ist regelmäßig, zunächst die vorhandenen Unterlagen zusammenzustellen. Dazu gehören insbesondere Kaufvertrag und Rechnung, Auktionskatalog, Zustandsberichte, Expertisen, Provenienzunterlagen, Korrespondenz und vorhandene Untersuchungsberichte.

Anschließend sollte geklärt werden, welche kunsthistorischen oder naturwissenschaftlichen Untersuchungen erforderlich sind und ob rechtliche Fristen zu beachten sind.

Gerade bei hochwertigen Kunstwerken empfiehlt es sich, die fachliche Untersuchung und die rechtliche Strategie frühzeitig miteinander abzustimmen.

Rechtsanwalt für Kunstfälschungen und Echtheitsfragen

Rechtsanwalt Dr. Louis Rönsberg ist seit vielen Jahren im Kunstrecht tätig. Ein Schwerpunkt seiner Arbeit liegt in der Beratung und Vertretung bei Streitigkeiten über Kunstfälschungen, Echtheit, Zuschreibung und Provenienz sowie bei der Rückabwicklung von Kunstkäufen und Auktionen.

Aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit als Prozessanwalt betrachtet er Echtheitsfragen nicht nur aus kaufrechtlicher Sicht, sondern von Beginn an auch unter dem Gesichtspunkt einer möglichen gerichtlichen Auseinandersetzung. Dabei spielen insbesondere die Darlegungs- und Beweislast, die Auswahl geeigneter Sachverständiger und die Sicherung der erforderlichen Beweismittel eine zentrale Rolle.

Bei Bedarf arbeitet Dr. Rönsberg mit spezialisierten Kunsthistorikern, Provenienzforschern, Restauratoren, naturwissenschaftlichen Laboren und weiteren Sachverständigen zusammen.

Beratung bei Zweifeln an der Echtheit eines Kunstwerks

Bestehen Zweifel an der Echtheit oder Zuschreibung eines Kunstwerks, sollte frühzeitig geklärt werden, welche Untersuchungen erforderlich sind und welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen.

Wir prüfen Kaufverträge, Auktionsbedingungen, Expertisen und Provenienzunterlagen, koordinieren bei Bedarf die Einbindung geeigneter Fachleute und vertreten unsere Mandanten gegenüber Verkäufern, Käufern, Kunsthändlern, Auktionshäusern und anderen Beteiligten.

Kommt eine außergerichtliche Lösung nicht zustande, übernehmen wir auch die gerichtliche Durchsetzung oder Abwehr der Ansprüche.

Sprechen Sie uns an, wenn Sie Zweifel an der Echtheit oder Zuschreibung eines Kunstwerks haben oder mit Ansprüchen wegen einer vermeintlichen Kunstfälschung konfrontiert werden.