Unsere Rechtsanwälte beraten und vertreten im Kunsthandelsrecht. Das Recht des Kunsthandels umfasst als Teil des Kunstrechts alle Normen und Entscheidungen, die für den Handel mit Kunst- und Kulturgütern besondere Relevanz haben. Diese sind neben dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) im Handelsgesetzbuch (HGB) und in Spezialgesetzten geregelt. Unsere auf Kunstrecht spezialisierten Anwälte beraten Kunsthändler, Sammler, Galeristen, Auktionshäuser, Museen und Privatpersonen bei Fragen der richtigen Vertragsgestaltung, bei Fragen der Mängelgewährleistung, des Transportrechts oder der Versicherung von Kunst sowie bei allen anderen Fragen des Kunstrechts.