Eine Leidenschaft für Kunst und Recht
Wir sind eine auf Kunstrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei in München. Wir beraten und vertreten private und institutionelle Sammler, Museen, Stiftungen, Galerien, Kunsthändler und Auktionshäuser in Deutschland und bei internationalen Sachverhalten. Unsere Schwerpunkte liegen insbesondere im Auktionsrecht, bei Kunstkauf und Kunsthandel, Kunstfälschungen, NS-Raubkunst und Restitution, Kulturgutschutz sowie bei Streitigkeiten um Kunstwerke.
Unsere Leidenschaft gilt Kunst und Recht. Dabei verbinden wir langjährige anwaltliche Erfahrung mit einem besonderen Verständnis für den Kunstmarkt und seine Akteure.
Auktionsrecht
Wir beraten Ersteigerer, Einlieferer und Auktionshäuser bei allen rechtlichen Fragen rund um Kunstauktionen – von Auktionsbedingungen und Einlieferungsverträgen bis zu Streitigkeiten über Echtheit, Zuschreibung, Provenienz, Limit und Haftung.
Kunsthandel & Kunstkauf
Wir begleiten Sammler, Käufer, Verkäufer, Galerien und Kunsthändler bei nationalen und internationalen Kunsttransaktionen. Schwerpunkte sind Kaufverträge und Private Sales sowie Fragen zu Echtheit, Provenienz, Eigentum, Gewährleistung und Haftung.
Kunstfälschung & Echtheit
Wir beraten bei Kunstfälschungen, falschen Zuschreibungen und Zweifeln an der Echtheit eines Kunstwerks. Dabei prüfen und verfolgen wir insbesondere Ansprüche auf Rückabwicklung des Kunstkaufs und Schadensersatz sowie mögliche Ansprüche gegen Verkäufer, Auktionshäuser und Sachverständige.
NS-Raubkunst & Restitution
Wir beraten Museen, Stiftungen, Sammler und andere Besitzer sowie Erben früherer Eigentümer bei Fragen zu NS-Raubkunst, Provenienz und Restitution. Wir begleiten Verhandlungen und vertreten in Verfahren vor dem Schiedsgericht NS-Raubkunst.
Kulturgutschutz
Wir beraten zum Kulturgutschutzgesetz (KGSG) sowie zur Ein- und Ausfuhr von Kunst und Kulturgütern. Dazu gehören Ausfuhrgenehmigungen, Provenienz- und Sorgfaltspflichten sowie rechtliche Fragen bei Zollkontrollen, Sicherstellungen und Beschlagnahmen.
Kunstprozesse & Streitigkeiten
Wir vertreten Mandanten bei Streitigkeiten und Gerichtsverfahren rund um Kunstwerke – insbesondere über Echtheit und Zuschreibung, Kunstkauf, Auktionen, Eigentum, Restitution sowie Schadensersatz. Besondere Bedeutung haben dabei Beweisfragen und Sachverständigengutachten.
Dr. Louis Rönsberg – Rechtsanwalt für Kunstrecht
Rechtsanwalt Dr. Louis Rönsberg berät und vertritt seit vielen Jahren im Kunstrecht. Seine Schwerpunkte liegen insbesondere im Auktionsrecht, bei Kunstfälschungen und Streitigkeiten über die Echtheit von Kunstwerken, bei NS-Raubkunst und Restitution, im Kulturgutschutz sowie bei komplexen Kunstprozessen.
Er wird seit 2018 von Best Lawyers im Bereich Art Law sowie vom Handelsblatt in „Deutschlands Beste Anwälte“ im Bereich Kunstrecht genannt.

Erfahrung & Anerkennung
Seit vielen Jahren im Kunstrecht –
- Best Lawyers – Art Law & Litigation
- Handelsblatt – Deutschlands Beste Anwälte, Kunstrecht & Konfliktlösung
- Legal 500 – City Fokus Deutschland
Bekannte Mandate –
- 2025 – Rubens, „Landschaft mit Kuhherde“ (Restitutionsfall)
- 2024 – Klimt, „Fräulein Lieser“ (Restitutionsfall)
- 2024 – Ploschitzki ./. MARKK wg. Buddha-Statue (Restitutionsfall)
- 2023 – „Wirtshaus“ von Heinrich Campendonk (Restitutionsfall)
- 2023 – Kunstfälschungsprozess bez. Kopien von Leo Putz u. Edward Cucuel
- 2022 – Art Kite Collection (€ 8,7 Mio.).
- 2019 – Bernheimer ./. Freistaat Bayern (Restitutionsfall)
- 2014 – Cornelius Gurlitt, „Schwabinger Kunstfund“ (Restitutionsfall)

Lernen Sie unser Team kennen
Die Anwälte unserer Kanzlei bilden ein kompetentes und zuverlässiges Team und beraten in allen Bereichen des Kunst- und Auktionsrechts.
Unsere Kanzlei ist auf Kunstrecht spezialisiert. Wir beraten und vertreten Sammler, Kunsthändler, Auktionshäuser, Galerien sowie Museen international in allen rechtlichen Fragen rund um den Kunstmarkt.
Kunstrecht aus einer Hand
Wir begleiten unsere Mandanten von der rechtlichen Prüfung einer Kunsttransaktion über die Vertragsgestaltung und Verhandlung bis zur gerichtlichen Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen. Bei komplexen Sachverhalten arbeiten wir mit Provenienzforschern, Kunsthistorikern, Restauratoren und Sachverständigen zusammen.
FAQs
Was verstehen Sie unter Kunstrecht?
Kunstrecht umfasst die rechtlichen Fragen rund um den Erwerb, Verkauf, Besitz, die Provenienz, Ausstellung, Vererbung und den Transport von Kunstwerken und Kulturgütern. Dazu gehören insbesondere Kunstkauf und Kunsthandel, Auktionsrecht, Kunstfälschungen, Eigentumsfragen, NS-Raubkunst und Restitution, Kulturgutschutz sowie Rechtsstreitigkeiten um Kunstwerke.
Wann sollte ich bei einem Kunstkauf einen Rechtsanwalt einschalten?
Bei hochwertigen Kunstwerken empfiehlt sich eine rechtliche Prüfung möglichst vor Abschluss des Kaufvertrages. Ein im Kunstrecht erfahrener Rechtsanwalt kann insbesondere Kaufvertrag, Echtheits- und Provenienzangaben, Eigentumsfragen, Gewährleistung sowie bei internationalen Kunstkäufen die Ein- und Ausfuhr prüfen.
Was kann ich tun, wenn sich ein gekauftes Kunstwerk als Fälschung herausstellt?
Stellt sich ein Kunstwerk als Fälschung heraus oder bestehen erhebliche Zweifel an Echtheit oder Zuschreibung, können dem Käufer insbesondere Rücktritts- und Schadensersatzansprüche zustehen. Entscheidend sind der Kaufvertrag, die Angaben des Verkäufers und der Nachweis der fehlenden Echtheit.
Wer berät bei einer Restitutionsforderung wegen NS-Raubkunst?
Bei Restitutionsforderungen wegen NS-Raubkunst sollte ein auf Kunstrecht und Restitution spezialisierter Rechtsanwalt hinzugezogen werden. Wir beraten Museen, Stiftungen, Sammler und andere Besitzer bei Provenienzfragen, Restitutionsforderungen und Verfahren vor dem Schiedsgericht NS-Raubkunst sowie Erben früherer Eigentümer.
Was ist bei der Ein- oder Ausfuhr eines Kunstwerks zu beachten?
ei der grenzüberschreitenden Verbringung von Kunstwerken können Ausfuhrgenehmigungen, Einfuhrbestimmungen und das Kulturgutschutzgesetz (KGSG) zu beachten sein. Insbesondere bei älteren oder bedeutenden Kunstwerken sollte vor dem Transport geprüft werden, ob Genehmigungen oder Herkunftsnachweise erforderlich sind.
Vertreten Sie Mandanten auch bundesweit und international?
Ja. Wir beraten und vertreten Mandanten bundesweit sowie bei internationalen Kunsttransaktionen und Kunststreitigkeiten. Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten arbeiten wir bei Bedarf mit spezialisierten Rechtsanwälten und Experten im Ausland zusammen.
Welche Kosten entstehen im Rahmen einer Erstberatung?
s ist es wichtig, dass Sie nicht von Kosten überrascht werden. Um den Zeitaufwand einschätzen zu können, der zur Lösung Ihres Anliegens erforderlich ist, müssen wir dieses zunächst verstehen. Dafür berechnen wir nichts. Im Falle einer Mandatierung wird eine schriftliche Vergütungsvereinbarung geschlossen.

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