Rechtsberatung für Museen, Sammlungen, Leihgeber und andere Kulturinstitutionen
Museen bewegen sich in einem rechtlich anspruchsvollen Umfeld. Sie erwerben und bewahren Kunstwerke, organisieren Ausstellungen, schließen Leihverträge, übernehmen Schenkungen und Nachlässe, beauftragen Kunsttransporte und setzen sich mit Provenienz- und Restitutionsfragen auseinander.
Dabei treffen Kunstrecht, Vertragsrecht, Eigentumsrecht, Kulturgutschutzrecht und Stiftungsrecht auf die besonderen Anforderungen des Museumsbetriebs.
Rechtliche Konflikte entstehen häufig erst Jahre oder Jahrzehnte nach Erwerb oder Übernahme eines Kunstwerks – etwa wenn Eigentumsansprüche erhoben werden, eine Dauerleihgabe zurückgefordert wird oder neue Erkenntnisse zur Provenienz eines Sammlungsgegenstands bekannt werden.
Wir beraten und vertreten Museen, Museumsträger, Stiftungen, öffentliche und private Sammlungen sowie private und institutionelle Leihgeber in allen wesentlichen Fragen des Museumsrechts.
Auf dieser Seite
- Museumsrecht als Teil des Kunstrechts
- Erwerb, Schenkungen und Nachlässe
- Leihgaben und Dauerleihgaben
- Ausstellungsverträge
- Provenienzforschung im Museum
- NS-Raubkunst und Restitution
- Eigentums- und Herausgabeansprüche
- Kunsttransport, Versicherung und Schäden
- Kulturgutschutz und archäologische Kulturgüter
- Urheberrecht im Museum
- Deaccessioning – darf ein Museum Kunstwerke verkaufen?
- Museum und Kunststiftung
- Streitigkeiten im Museumsrecht
- Rechtsanwalt für Museumsrecht
- Häufige Fragen zum Museumsrecht
Museumsrecht als Teil des Kunstrechts
Das Museumsrecht ist kein einheitlich kodifiziertes Rechtsgebiet. Vielmehr umfasst es unterschiedliche Rechtsfragen, die sich aus dem Sammeln, Bewahren, Erforschen, Ausstellen und Vermitteln von Kunst und Kulturgut ergeben.
Von besonderer Bedeutung sind dabei insbesondere:
- Erwerb und Veräußerung von Kunstwerken,
- Leihgaben und Dauerleihgaben,
- Ausstellungsverträge,
- Schenkungen und Nachlässe,
- Provenienzforschung,
- NS-Raubkunst und Restitution,
- Eigentums- und Herausgabeansprüche,
- Kulturgutschutz,
- Kunsttransport und Versicherung,
- Beschädigung oder Verlust von Kunstwerken sowie
- urheberrechtliche Fragen bei Ausstellung und Vermittlung.
Die rechtliche Beratung muss dabei die Besonderheiten des jeweiligen Museums und seiner Trägerstruktur ebenso berücksichtigen wie die Geschichte und Provenienz der betroffenen Kunstwerke.
Erwerb von Kunstwerken durch Museen
Beim Erwerb eines Kunstwerks sollte nicht allein dessen kunsthistorische Bedeutung oder Marktwert betrachtet werden.
Vor einem Ankauf sind insbesondere Eigentum, Provenienz, Echtheit und mögliche Rechte Dritter zu prüfen. Bei international gehandelten Kunstwerken können zusätzlich kulturgutschutzrechtliche Ein- und Ausfuhrbestimmungen relevant sein.
Besondere Sorgfalt ist geboten, wenn die Herkunft eines Werkes nicht vollständig dokumentiert ist oder sich Hinweise auf frühere problematische Eigentumswechsel ergeben.
Der Kaufvertrag sollte die für das Museum wesentlichen Eigenschaften des Werkes eindeutig dokumentieren und insbesondere regeln, welche Angaben zu Urheberschaft, Zuschreibung, Provenienz und Eigentum verbindlich sind.
Bei bedeutenden Erwerbungen kann eine rechtliche Due Diligence deshalb einen wichtigen Bestandteil der Ankaufsentscheidung bilden.
Schenkungen und Nachlässe an Museen
Museumsbestände wachsen nicht nur durch Ankauf. Bedeutende Kunstwerke und ganze Sammlungen gelangen häufig durch Schenkungen, Vermächtnisse oder Nachlässe in Museen.
Solche Zuwendungen können mit Bedingungen oder Auflagen verbunden sein.
Ein Sammler kann beispielsweise verlangen, dass eine Sammlung dauerhaft zusammenbleibt, bestimmte Werke regelmäßig gezeigt werden oder der Name des Stifters beziehungsweise Sammlers mit der Sammlung verbunden bleibt.
Für ein Museum ist vor Annahme einer solchen Zuwendung zu prüfen, welche rechtlichen Verpflichtungen hierdurch langfristig entstehen und ob diese mit dem Sammlungskonzept und den tatsächlichen Möglichkeiten des Museums vereinbar sind.
Umgekehrt beraten wir Sammler und Erben bei der Gestaltung von Zuwendungen an Museen und andere Kulturinstitutionen.
Leihgaben an Museen
Viele bedeutende Ausstellungen wären ohne Leihgaben privater Sammler, anderer Museen oder institutioneller Sammlungen nicht möglich.
Der Leihvertrag sollte die Rechte und Pflichten von Leihgeber und Museum möglichst eindeutig regeln.
Von besonderer Bedeutung sind insbesondere:
- Dauer und Zweck der Leihgabe,
- Transport und Verpackung,
- Versicherung und Versicherungswert,
- Aufbewahrung und Sicherheitsanforderungen,
- konservatorische Bedingungen,
- Ausstellungsort und Präsentation,
- Fotografien und Veröffentlichungen,
- Weitergabe an Dritte,
- Haftung bei Beschädigung oder Verlust sowie
- Rückgabe des Kunstwerks.
Bei internationalen Leihgaben können zusätzlich Fragen des Kulturgutschutzes, der Ein- und Ausfuhr und gegebenenfalls des Schutzes vor staatlichem Zugriff relevant werden.
Dauerleihgaben – Rechte von Museum und Eigentümer
Besondere rechtliche Probleme entstehen häufig bei Dauerleihgaben.
Nicht selten befinden sich Kunstwerke seit Jahrzehnten in einem Museum, während der ursprüngliche Leihvertrag nur knapp formuliert, unvollständig dokumentiert oder überhaupt nicht mehr auffindbar ist.
Wechselt das Eigentum durch Erbfolge oder möchten die Erben das Werk zurückerhalten, stellt sich die Frage, welche Rechte und Pflichten aus dem ursprünglichen Rechtsverhältnis fortbestehen.
Zu prüfen ist insbesondere:
- Wer ist heute Eigentümer des Kunstwerks?
- Welche Vereinbarung wurde ursprünglich getroffen?
- Ist die Leihgabe befristet oder unbefristet?
- Unter welchen Voraussetzungen kann sie beendet werden?
- Welche Rechte bestehen hinsichtlich der Rückgabe?
- Wer trägt die Kosten für Verpackung, Versicherung und Rücktransport?
Gerade bei historisch gewachsenen Dauerleihgaben können neben Vertragsunterlagen auch Korrespondenz, Inventare, Museumsakten und andere historische Dokumente für die rechtliche Bewertung von Bedeutung sein.
Ausstellungsverträge
Bei der Organisation einer Kunstausstellung entstehen zahlreiche Vertragsbeziehungen.
Museen vereinbaren mit Leihgebern, Künstlern, Galerien, Kuratoren, Transportunternehmen, Versicherern und weiteren Beteiligten unterschiedliche Leistungen.
Ein Ausstellungsvertrag sollte insbesondere klar regeln, wer welche Kunstwerke zur Verfügung stellt, wie lange sie ausgestellt werden und welche Partei für Transport, Versicherung, Installation und gegebenenfalls Rücktransport verantwortlich ist.
Bei zeitgenössischer Kunst können zusätzlich Fragen zu Aufbau, technischer Betreuung, Veränderung oder späterer Wiederherstellung einer Installation entstehen.
Eine klare Vertragsgestaltung kann dazu beitragen, spätere Streitigkeiten über Verantwortlichkeiten und Kosten zu vermeiden.
Provenienzforschung im Museum
Die Provenienzforschung gehört heute zu den zentralen Aufgaben vieler Museen.
Dabei geht es insbesondere um die Rekonstruktion früherer Eigentums- und Besitzverhältnisse und die Frage, unter welchen Umständen ein Kunstwerk in eine Sammlung gelangt ist.
Besondere Bedeutung besitzt die Provenienzforschung bei Kunstwerken, die während der Zeit des Nationalsozialismus gehandelt wurden oder deren Besitzgeschichte für diesen Zeitraum Lücken aufweist.
Historische Forschung und rechtliche Bewertung müssen dabei voneinander unterschieden werden.
Die Feststellung eines bestimmten Eigentumswechsels beantwortet noch nicht automatisch die Frage, welche rechtlichen oder restitutionsbezogenen Folgen daraus heute entstehen.
Wir begleiten Museen bei der rechtlichen Bewertung von Provenienzforschung und arbeiten bei Bedarf mit spezialisierten Provenienzforschern und Kunsthistorikern zusammen.
NS-Raubkunst und Restitution
Museen können mit Forderungen von Erben früherer Eigentümer konfrontiert werden, die geltend machen, dass sich ein NS-verfolgungsbedingt entzogenes Kunstwerk in der Sammlung befindet.
Solche Fälle erfordern regelmäßig eine sorgfältige historische und rechtliche Prüfung.
Zu klären ist insbesondere, wem das Werk gehörte, wann und unter welchen Umständen der Eigentumsverlust erfolgte, wie das Werk anschließend weitergegeben wurde und auf welchem Weg es in das Museum gelangte.
Neben der zivilrechtlichen Eigentumslage können die Washingtoner Prinzipien, die Gemeinsame Erklärung sowie die für die außergerichtliche Behandlung von NS-Raubkunst geschaffenen Verfahren Bedeutung haben.
Seit 2025 besteht in Deutschland das Schiedsgericht NS-Raubkunst, das die frühere Beratende Kommission abgelöst hat. Unter den hierfür geltenden Voraussetzungen können Verfahren auch gegen den Willen einer Seite eingeleitet werden.
Wir beraten und vertreten Museen und andere Kulturinstitutionen ebenso wie Erben und Anspruchsteller bei der rechtlichen Bewertung und Lösung von Restitutionsfällen.
Eigentums- und Herausgabeansprüche
Nicht jeder Streit über ein Kunstwerk in einem Museum betrifft NS-Raubkunst.
Auch außerhalb dieses historischen Kontextes können Dritte geltend machen, Eigentümer eines in einer Museumssammlung befindlichen Werkes zu sein.
Dies kann beispielsweise bei gestohlenen Kunstwerken, ungeklärten Leihgaben, Nachlässen oder historischen Eigentumsübertragungen der Fall sein.
Dann muss geprüft werden, wie das Museum oder sein Rechtsvorgänger das Werk erworben hat und welche Auswirkungen spätere Eigentumswechsel hatten.
Bei lange zurückliegenden Vorgängen können Verjährung, Ersitzung und die Darlegungs- und Beweislast besondere Bedeutung erlangen.
Historische Inventare, Erwerbungsakten, Kaufverträge, Korrespondenz und Provenienzunterlagen können dabei entscheidende Beweismittel darstellen.
Kunsttransport und Versicherung
Museumsobjekte werden regelmäßig transportiert – beispielsweise für Sonderausstellungen, Restaurierungen oder wissenschaftliche Untersuchungen.
Bei hochwertigen Kunstwerken sollten Transport, Verpackung und Versicherung sorgfältig aufeinander abgestimmt werden.
Leihverträge sollten insbesondere bestimmen, wer den Kunstspediteur auswählt, wer die Kosten trägt und welcher Versicherungsschutz während Transport und Ausstellung bestehen muss.
Bei internationalen Ausstellungen wird häufig eine sogenannte „nail-to-nail“-Versicherung vereinbart, die das Werk während der gesamten Bewegung vom Ausgangsort bis zur Rückkehr absichern soll.
Wird ein Kunstwerk beim Transport oder während einer Ausstellung beschädigt, können neben Restaurierungskosten auch Ansprüche wegen einer dauerhaften Wertminderung entstehen.
Beschädigung eines Kunstwerks im Museum
Auch während der Ausstellung oder Lagerung können Kunstwerke beschädigt werden.
Mögliche Ursachen reichen von unsachgemäßer Handhabung über technische Defekte und ungeeignete klimatische Bedingungen bis zu Beschädigungen durch Besucher.
Im Schadensfall ist zunächst die Ursache zu dokumentieren und zu klären, wer für das Kunstwerk verantwortlich war und welche vertraglichen oder gesetzlichen Haftungsregelungen gelten.
Bei Leihgaben sind insbesondere die Vereinbarungen des Leihvertrages und der bestehende Versicherungsschutz zu prüfen.
Bei hochwertigen Werken kann neben den Kosten einer Restaurierung eine bleibende Wertminderung von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung sein.
Kulturgutschutz und Museen
Museen sind in besonderer Weise vom Kulturgutschutzrecht betroffen.
Bei grenzüberschreitenden Ausstellungen kann eine Ausfuhrgenehmigung erforderlich sein. Beim Erwerb oder der Übernahme ausländischer Kulturgüter muss geprüft werden, ob diese ihren Herkunftsstaat rechtmäßig verlassen haben.
Besondere Regelungen können außerdem für Kulturgüter gelten, die als national wertvolles Kulturgut eingetragen sind.
Kulturgutschutzrechtliche Fragen sollten deshalb sowohl bei Ankäufen als auch bei internationalen Leihgaben und Ausstellungen frühzeitig berücksichtigt werden.
Kunstwerke aus archäologischem Kontext
Besondere Anforderungen können beim Erwerb oder bei der Ausstellung archäologischer Kulturgüter bestehen.
Bei solchen Objekten können Herkunft, Fundumstände und rechtmäßige Ausfuhr aus dem Ursprungsstaat eine zentrale Rolle spielen.
Fehlen belastbare Herkunftsnachweise, können neben kulturgutschutzrechtlichen Problemen auch Eigentums- oder Rückgabeforderungen entstehen.
Vor Ankauf oder Annahme einer bedeutenden archäologischen Sammlung sollte deshalb eine besonders sorgfältige Prüfung der vorhandenen Dokumentation erfolgen.
Urheberrecht im Museum
Auch das Urheberrecht gehört zu den wiederkehrenden Rechtsfragen des Museumsbetriebs.
Dies betrifft insbesondere die Ausstellung noch urheberrechtlich geschützter Werke, Fotografien von Kunstwerken, Ausstellungskataloge, Pressearbeit, Websites, Social Media und digitale Sammlungsangebote.
Dabei ist zu unterscheiden zwischen dem Eigentum am körperlichen Kunstwerk und den urheberrechtlichen Nutzungsrechten.
Der Eigentümer eines Gemäldes besitzt nicht allein aufgrund seines Eigentums automatisch sämtliche Rechte zur kommerziellen oder digitalen Nutzung der Abbildung des Werkes.
Bei Ausstellungen und Publikationen sollte deshalb frühzeitig geklärt werden, welche Nutzungsrechte benötigt werden und wer über diese verfügen kann.
Deaccessioning – darf ein Museum Kunstwerke verkaufen?
Die Frage, ob ein Museum Kunstwerke aus seiner Sammlung veräußern oder anderweitig abgeben darf, lässt sich nicht pauschal beantworten.
Zu berücksichtigen sind insbesondere die Rechtsform und Trägerschaft des Museums, die Herkunft des Werkes, Bedingungen früherer Schenkungen oder Zuwendungen sowie gegebenenfalls stiftungs-, haushalts- oder öffentlich-rechtliche Bindungen.
Hinzu kommen museumsethische Grundsätze, die von der rein zivilrechtlichen Zulässigkeit einer Veräußerung zu unterscheiden sind.
Vor der Abgabe bedeutender Sammlungsgegenstände sollte deshalb geprüft werden, welche rechtlichen Bindungen für das konkrete Werk bestehen und welche Folgen eine Veräußerung haben kann.
Museum und Kunststiftung
Museen und Kunststiftungen sind häufig eng miteinander verbunden.
Eine Stiftung kann selbst Träger eines Museums sein, eine Sammlung besitzen oder Kunstwerke dauerhaft einem Museum zur Verfügung stellen.
Bei der rechtlichen Gestaltung müssen deshalb neben dem Museumsrecht gegebenenfalls stiftungsrechtliche Vorgaben berücksichtigt werden.
Dies betrifft insbesondere die Frage, wie eine Sammlung langfristig erhalten, genutzt und gegebenenfalls erweitert werden soll und welche Bindungen sich aus dem Stiftungszweck ergeben.
Streitigkeiten im Museumsrecht
Rechtliche Konflikte im Museumsbereich können sehr unterschiedliche Ursachen haben.
Typische Auseinandersetzungen betreffen:
- Eigentum und Herausgabe von Kunstwerken,
- Beendigung von Dauerleihgaben,
- NS-Raubkunst und Restitution,
- Schenkungen und testamentarische Zuwendungen,
- Beschädigung oder Verlust von Leihgaben,
- Kunsttransporte und Versicherungsfälle,
- Ankäufe mit problematischer Provenienz oder Echtheit sowie
- Rechte und Pflichten aus Ausstellungsverträgen.
Gerade bei historisch komplexen Sachverhalten entscheidet häufig nicht allein die materielle Rechtslage. Ebenso wichtig sind Darlegungs- und Beweislast sowie die Verfügbarkeit historischer Dokumente und sachverständiger Expertise.
Wir begleiten solche Auseinandersetzungen zunächst mit dem Ziel einer sachgerechten außergerichtlichen Lösung und übernehmen erforderlichenfalls auch die gerichtliche Vertretung.
Rechtsanwalt für Museumsrecht
Rechtsanwalt Dr. Louis Rönsberg berät seit vielen Jahren im Kunstrecht und bei rechtlichen Auseinandersetzungen um Kunstwerke und Sammlungen.

Die Beratung im Museumsrecht umfasst insbesondere Leihgaben und Dauerleihgaben, Erwerb und Veräußerung von Kunstwerken, Provenienz und Restitution, Eigentums- und Herausgabefragen, Kulturgutschutz sowie Kunsttransport und Versicherung.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf komplexen Sachverhalten, bei denen kunsthistorische Provenienzfragen und rechtliche Eigentums- oder Restitutionsfragen miteinander verbunden werden müssen.
Bei Bedarf arbeiten wir mit spezialisierten Provenienzforschern, Kunsthistorikern, Restauratoren und Sachverständigen zusammen.

Beratung und Vertretung im Museumsrecht
Wir beraten Museen, Museumsträger, Stiftungen, öffentliche und private Sammlungen sowie Sammler und Leihgeber bei der Gestaltung und Prüfung museumsbezogener Rechtsverhältnisse.
Dabei unterstützen wir sowohl bei der präventiven Vertragsgestaltung als auch bei bereits entstandenen Konflikten.
Unsere Tätigkeit reicht von Ankauf, Schenkung und Leihvertrag über Provenienz- und Restitutionsfragen bis zu Kunsttransport, Versicherung sowie Eigentums- und Herausgabestreitigkeiten.
FAQs
Häufige Fragen zum Museumsrecht
Was sollte ein Museum vor dem Ankauf eines Kunstwerks prüfen?
Vor dem Erwerb eines Kunstwerks sollten insbesondere Eigentum, Provenienz, Echtheit und mögliche Rechte Dritter geprüft werden. Bei Werken mit internationaler Herkunft können außerdem Ein- und Ausfuhrbestimmungen sowie das Kulturgutschutzrecht relevant sein.
Der Kaufvertrag sollte eindeutig festhalten, welche Angaben zu Künstler, Zuschreibung, Provenienz und Eigentum verbindlich sind. Bei bedeutenden Erwerbungen kann deshalb eine rechtliche Due Diligence vor Abschluss des Kaufvertrags sinnvoll sein.
Was sollte in einem Leihvertrag für ein Kunstwerk geregelt werden?
Ein Leihvertrag sollte insbesondere Dauer und Zweck der Leihgabe, Transport und Verpackung, Versicherungswert und Versicherungsschutz, konservatorische Anforderungen, Präsentation, Haftung bei Beschädigung oder Verlust sowie die Rückgabe des Kunstwerks regeln.
Bei internationalen Leihgaben können zusätzlich Kulturgutschutz, Ein- und Ausfuhrbestimmungen sowie der Schutz des Kunstwerks während des Auslandsaufenthalts relevant werden.
Kann ein Eigentümer eine Dauerleihgabe aus einem Museum zurückfordern?
Das hängt von der konkreten Vereinbarung ab. Bei jahrzehntealten Dauerleihgaben sind die ursprünglichen Verträge allerdings häufig unvollständig oder nicht mehr vorhanden.
Dann muss anhand von Leihverträgen, Korrespondenz, Inventaren und Museumsakten rekonstruiert werden, welche Vereinbarungen getroffen wurden, ob die Leihgabe befristet oder unbefristet ist und unter welchen Voraussetzungen sie beendet werden kann. Nach einem Erbfall können diese Fragen für die Erben des ursprünglichen Leihgebers besondere Bedeutung erlangen.
Was sollte ein Museum bei einer Restitutionsforderung wegen NS-Raubkunst tun?
Eine Restitutionsforderung sollte zunächst historisch und rechtlich sorgfältig geprüft werden. Zu klären ist insbesondere, wem das Kunstwerk gehörte, unter welchen Umständen der Eigentumsverlust erfolgte und wie das Werk anschließend in die Museumssammlung gelangte.
Eine problematische oder lückenhafte Provenienz bedeutet nicht automatisch, dass das Werk restituiert werden muss. Zivilrechtliche Eigentumslage und die besonderen Grundsätze für den Umgang mit NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut sind voneinander zu unterscheiden.
Wer haftet, wenn eine Leihgabe im Museum beschädigt wird?
Das hängt insbesondere von der Schadensursache, dem Leihvertrag, den vereinbarten Sorgfalts- und Haftungsregelungen sowie dem Versicherungsschutz ab.
Bei hochwertigen Kunstwerken können neben Restaurierungskosten auch eine dauerhafte Wertminderung des Kunstwerks und die hierfür bestehende Versicherungsdeckung von erheblicher Bedeutung sein. Zustand und Schadensursache sollten deshalb möglichst frühzeitig sachverständig dokumentiert werden.
Darf ein Museum Kunstwerke aus seiner Sammlung verkaufen?
Das lässt sich nicht allgemein beantworten. Zu prüfen sind insbesondere Rechtsform und Trägerschaft des Museums, Eigentum am Werk, Bedingungen früherer Schenkungen oder Zuwendungen sowie mögliche stiftungs-, haushalts- oder öffentlich-rechtliche Bindungen.
Von der rechtlichen Zulässigkeit eines sogenannten Deaccessioning sind außerdem museumsethische Grundsätze zu unterscheiden. Vor der Veräußerung eines bedeutenden Sammlungsgegenstands sollten deshalb die Bindungen des konkreten Kunstwerks geprüft werden.
Welche rechtlichen Fragen sind bei Provenienzforschung in Museen zu beachten?
Provenienzforschung rekonstruiert die früheren Eigentums- und Besitzverhältnisse eines Kunstwerks. Die historischen Erkenntnisse müssen jedoch von ihrer rechtlichen Bewertung unterschieden werden.
Ein festgestellter Eigentumswechsel beantwortet beispielsweise noch nicht automatisch, wem das Kunstwerk heute gehört oder ob ein Restitutionsanspruch besteht. Bei problematischen Provenienzen sollten deshalb kunsthistorische Forschung und die Prüfung von Eigentum, Herausgabeansprüchen, Verjährung, Ersitzung und restitutionsrechtlichen Grundsätzen aufeinander abgestimmt werden.

Sie benötigen rechtliche Beratung im Kunstrecht?
Wir beraten und vertreten Museen, Museumsträger, Kunststiftungen, öffentliche und private Sammlungen sowie Sammler und Leihgeber bei rechtlichen Fragen rund um Kunstwerke und Museumssammlungen.
Unsere Beratung umfasst insbesondere Ankäufe und Schenkungen, Leihgaben und Dauerleihgaben, Ausstellungsverträge, Provenienz und NS-Raubkunst, Restitutionsforderungen, Eigentums- und Herausgabeansprüche, Kulturgutschutz sowie Kunsttransport und Versicherung.
Wir unterstützen sowohl bei der rechtssicheren Gestaltung von Verträgen und Transaktionen als auch bei bereits entstandenen Konflikten. Bei komplexen Provenienz- und Echtheitsfragen arbeiten wir bei Bedarf mit Provenienzforschern, Kunsthistorikern, Restauratoren und Sachverständigen zusammen und vertreten unsere Mandanten erforderlichenfalls auch in gerichtlichen Verfahren.
