Unsere Rechtsanwälte beraten und vertreten im Restitutionsrecht. Das Restitutionsrecht bzw. Kunstrestitutionsrecht (engl. art restitution law) ist der Teil des Kunstrechts, der die Rückgabe von sog. „Beutekunst“, „Raubkunst“ oder von „kriegsbedingt verbrachtem Kulturgut“ regelt. Damit befasst sich das Kunstrestitutionsrecht vornehmlich mit der Rückführung von Kunstwerken und Antiquitäten, die während der Zeit der Nazi-Diktatur oder der Existenz der DDR unrechtmäßig enteignet oder den rechtmäßigen Besitzern anderweitig rechtswidrig entzogen wurden. Rechtsquellen des Restitutionsrechts sind insbesondere die „Washingtoner Erklärung“ vom 3. Dezember 1998 und die „Erklärung der Bundesregierung, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände zur Auffindung und zur Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturguts, insbesondere aus jüdischem Besitz“ vom 14. Dezember 1999.

Unsere Anwälte setzten sich für die Rückerlangung enteigneter oder kriegsbedingt abhanden gekommener Kunst- und Kulturgüter im In- und Ausland ein oder setzen Entschädigungsansprüche durch. Dies umfasst die Verhandlung mit Ministerien, Behörden und neuen Besitzern sowie die prozessuale Durchsetzung von Restitutionsansprüchen.

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