Unsere Rechtsanwälte beraten Künstler und Galeristen im Galerierecht. Das Galerierecht beinhaltet als Teil des Kunstrechts alle rechtlichen Belange, die der Galeriebetrieb als Primärmarkt mit sich bringt.
Galerieeröffnung oder Übernahme einer Galerie
Die Eröffnung oder Übernahme einer Galerie sollte gut geplant sein, denn der Betrieb einer Kunstgalerie ist mit erheblichen Haftungsrisiken verbunden. Unsere auf Gesellschaftsrecht spezialisierten Anwälte beraten Galeristen in dieser Phase zur Frage der richtigen Gesellschaftsform und zu steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten. Unsere auf Vertragsrecht und Handelsrecht spezialisierten Rechtsanwälte begleiten die Vertragsverhandlungen.
Galeristen und Künstler
Idealerweise ergibt sich zwischen Künstler und Galerist eine langjährige vertrauensvolle Zusammenarbeit, von der beide Seiten gleichermaßen profitieren. Um dies zu gewährleisten, sollte eine solide rechtliche Grundlage geschaffen werden, nicht nur im Falle eines Exklusivertrages. Unsere auf Kunstrecht spezialisierten Anwälte entwerfen maßgeschneiderte Galerieverträge, Provisionsverträge und Kaufverträge und begleiten die Vertragsverhandlungen zwischen Galerist und Künstler. Trennen sich Galerist und Künstler, so beraten und vertreten unsere Anwälte bei der Auseinandersetzung der wechselseitigen Ansprüche.
Galeristen und Käufer
Je nach Art der Beschaffenheit eines Kunstwerks kann sich ein Galerist beim Verkauf von Kunst nicht unerheblichen Gewährleistungs- und Haftungsrisiken aussetzten. Diese sollten im Rahmen der Vertragsgestaltung Berücksichtigung finden. Unsere Anwälte entwerfen Kunst-Kaufverträge und beraten und vertreten bei Konflikten zwischen Galeristen und Sammlern, Museen oder Privatkunden.