Kategorie: GALERIERECHT
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Haftung des Galeristen für ein nicht mehr auffindbares Ausstellungsstück
„Pommes d‘Or“ heißt eine Anfang 1990 entstandene Skulptur eines Münchener Künstlers die dieser für eine gleichnamige Galerieausstellung schuf. Dabei handelt es sich um einen Goldabguss zweier in Kreuzform übereinandergelegter Pommes frites. Zur Herstellung der Skulptur erwarb der Künstler acht handelsübliche Pommes frites, legte diese paarweise übereinander, ließ sie eintrocknen und wählte dann eines der so…