Die Kunsthistorische und die Juristische Fakultät der Universität Regensburg veranstalteten am 22. Mai 2015 ein Symposium mit dem Titel „Gurlitt – was nun?“. Dabei wurde zum einen der Frage nach der rechtlichen Situation der Sammlung Gurlitt und ihrer einzelnen Werke nachgegangen und zum anderen das transdisziplinäre Feld von Provenienzforschung und Restitutionsrecht allgemein beleuchtet. Rechtsanwalt Dr. Louis Rönsberg, Kunstrechtsexperte der Kanzlei SLB Rechtsanwälte, referierte zum Thema „Raubkunst aus anwaltlicher Sicht“ und gab dabei einen Überblick über den historischen Zusammenhang, die rechtliche Lage sowie die klassischen Problemstellungen im Rahmen von Restitutionsverfahren sowie deren Lösungsmöglichkeiten. Dabei stellte er konkrete Bezüge zum Fall Gurlitt her.
Prof. Dr. Christoph Zuschlag, Kunstwissenschaftler der Universität Koblenz-Landau, erläuterte in einem Vortrag die Begriffe „Raubkunst“, „Beutekunst“ und „Entartete Kunst“, Rechtsanwalt Dr. Johannes Wasmuth (Verlag C.H. Beck) aus München referierte zum Thema der wiedergutmachungsrechtlichen Aufarbeitung von NS-Raubkunst und „entarteter Kunst“, die Kunsthistorikerin Dr. Meike Hoffmann (Taskforce „Schwabinger Kunstfund“) beleuchtete die Vita des Kunsthändlers Hildebrand Gurlitt und dessen Handel mit deutschen Museen in der NS-Zeit und Dr. Rolf Jessewitsch, Leiter des Kunstmuseum Solingen, ging der Frage nach, ob es sich bei der Sammlung Gurlitt um einen Einzelfall handelt.
Rechtsanwalt Dr. Louis Rönsberg hatte im April 2014 als der für Kunstrecht zuständige Anwalt von Cornelius Gurlitt u.a. die Rückgabe des Gemäldes „Sitzende Frau“ von Henri Matisse mit den Erben nach dem Pariser Kunsthändler Paul Rosenberg verhandelt und war maßgeblich in die Vertragsgestaltung und Abwicklung im Zuge der Restitution des Werkes im Mai 2015 eingebunden. Rönsberg hat langjährige Erfahrung im Kunstrecht (insbesondere Restitutionsrecht, Auktionsrecht, Kunsthandelsrecht) und veröffentlicht regelmäßig zu aktuellen Themen.