Kulturgutschutz

Wir beraten und Vertreten im Kulturgutschutzrecht. Das Kulturgutschutzrecht ist ein hochsensibles Rechtsgebiet an der Schnittstelle von Kunstrecht, Zollrecht und internationalem Recht. Unsere Kanzlei berät Sammler, Kunsthändler, Galerien, Auktionshäuser, Museen und Institutionen umfassend im Zusammenhang mit dem Kulturgutschutzgesetz (KGSG).

Einfuhr und Ausfuhr von Kunst, Antiquitäten und Antiken

Wir prüfen für unsere Mandanten, ob Kunstwerke, Antiquitäten oder archäologische Objekte rechtmäßig nach Deutschland eingeführt oder aus Deutschland ausgeführt werden dürfen. Ein Verstoß gegen das KGSG kann schwerwiegende Folgen haben – von der Beschlagnahme bis hin zu strafrechtlichen Ermittlungen.

Genehmigungen für Ausfuhren

Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie bei der Beantragung von Genehmigungen für die vorübergehende oder endgültige Ausfuhr von Kulturgut. So stellen wir sicher, dass Ihre Transaktionen rechtssicher erfolgen und Sammlungen oder Kunstwerke ohne rechtliche Risiken in andere Länder verbracht werden können.

Rechtliche Unterstützung bei Verstößen

Wurde bei der Einfuhr oder Ausfuhr gegen das Kulturgutschutzgesetz verstoßen, begleiten wir unsere Mandanten bei der rechtlichen Bereinigung und vertreten sie in strafrechtlichen Verfahren. Dank unserer Spezialisierung im Kunst- und Kulturgutschutzrecht können wir Risiken minimieren und wirksame Verteidigungsstrategien entwickeln.

Was uns auszeichnet:

  • Spezialisierte Beratung im Kunst- und Kulturgutschutzrecht
  • Unterstützung bei der Beantragung von Exportgenehmigungen
  • Vertretung bei Verstößen gegen das KGSG, auch im Strafverfahren
  • Mandantenorientierte Lösungen für Sammler, Händler, Museen und Institutionen