Wir beraten unsere Mandanten im Kunstrecht. „Kunstrecht“ (engl. „art law“) ist ein Überbegriff für alle Rechtsgebiete, Normen und Entscheidungen, die für den Kunst- und Kulturbetrieb eine besondere Relevanz haben. Dazu zählen insbesondere das

Auktionsrecht
Kunsthandelsrecht
Kulturgutschutzrecht
Restitutionsrecht
Versicherungsrecht
Urheberrecht