Als „Private Sale“ (engl. Privatverkauf) wird im Kunstmarkt das nicht öffentliche Angebot zum Verkauf eines Kunstwerks an einen eingeschränkten Personenkreis (daher „privat“) bezeichnet. Der Kaufvertrag über das Kunstwerk wird bei einem Private Sale direkt zwischen Verkäufer und Käufer geschlossen. Ein Private Sale wird für gewöhnlich durch ein Auktionshaus, einen Kunstberater oder eine andere am Kunstmarkt tätige Person vermittelt. Für die erfolgreiche Vermittlung eines Private Sale ist am Kunstmarkt die Gewährung einer Vermittlungsprovision üblich. Zur Vermittlungspraxis haben sich im Kunstrecht bestimmt Regeln herausgebildet.

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