Stiftungsrecht

Kunststiftung gründen: Älteres Sammlerpaar betrachtet seine Kunstsammlung mit Werken der klassischen Moderne und des Impressionismus.

Rechtsberatung für Kunststiftungen und Kunstsammler

SLB Rechtsanwälte berät Stifter, Kunstsammler, Familien, Unternehmen und Stiftungen in allen Fragen des Stiftungsrechts mit besonderem Schwerpunkt im Kunstrecht. Unsere Rechtsanwälte begleiten unsere Mandanten von der ersten Konzeption einer Stiftung über deren Gründung und Anerkennung bis zur laufenden rechtlichen Beratung bestehender Stiftungen.

Gerade bei privaten Kunstsammlungen kann eine Stiftung eine geeignete Möglichkeit sein, eine über Jahrzehnte aufgebaute Sammlung dauerhaft zu erhalten, ihre Zersplitterung im Erbfall zu verhindern und den Willen des Sammlers über die nächste Generation hinaus zu sichern. Die rechtliche Gestaltung erfordert dabei eine sorgfältige Abstimmung von Stiftungsrecht, Kunstrecht, Gesellschaftsrecht und Erbrecht sowie – mit spezialisierten steuerlichen Beratern – des Steuer- und Gemeinnützigkeitsrechts.

Unsere Leistungen im Stiftungsrecht

Wir beraten und vertreten insbesondere bei der Gründung und Gestaltung von Kunststiftungen, gemeinnützigen Stiftungen und Familienstiftungen. Zu unseren Leistungen gehören die Entwicklung der geeigneten Stiftungsstruktur, die Gestaltung des Stiftungsgeschäfts und der Stiftungssatzung sowie die rechtliche Ausgestaltung von Vorstand, Kuratorium und weiteren Stiftungsorganen.

Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Einbringung und dauerhaften Sicherung von Kunstsammlungen in Stiftungen. Wir beraten unter anderem zu Regelungen über den Erhalt einer Sammlung, An- und Verkäufe von Kunstwerken, Leihgaben und Ausstellungen, Restaurierung und Provenienzforschung sowie zur Einbindung von Familienangehörigen in die Stiftungsorganisation.

Darüber hinaus begleiten wir das Anerkennungsverfahren gegenüber der zuständigen Stiftungsbehörde und stimmen bei gemeinnützigen Stiftungen die rechtliche Gestaltung mit den Anforderungen des Gemeinnützigkeitsrechts ab. Steuerrechtliche Fragen werden erforderlichenfalls über spezialisierte Steuerberater und Wirtschaftsprüfer bearbeitet.

Auch nach der Gründung beraten wir Stiftungen laufend bei ihrer Tätigkeit. Dies umfasst insbesondere Fragen der Vermögensverwaltung, Organhaftung und Corporate Governance, Satzungsänderungen, Umstrukturierungen sowie Verträge über Kunstwerke und Sammlungen. Bei rechtlichen Auseinandersetzungen vertreten wir Stiftungen und ihre Organe außergerichtlich und gerichtlich.

Stiftungsrecht und Kunstrecht aus einer Hand

Die rechtliche Betreuung einer Kunststiftung verlangt neben Kenntnissen des allgemeinen Stiftungsrechts ein besonderes Verständnis für die rechtlichen und praktischen Anforderungen des Kunstmarktes. Fragen des Eigentums und der Provenienz, Restitutionsrisiken, Leihverträge, Kulturgutschutz, Versicherungen oder der dauerhafte Erhalt einer Sammlung können für die Gestaltung einer Kunststiftung von erheblicher Bedeutung sein.

SLB Rechtsanwälte verbindet die Beratung im Stiftungsrecht mit langjähriger Erfahrung im Kunstrecht sowie im Handels- und Gesellschaftsrecht. Dadurch können wir sowohl die rechtliche Struktur der Stiftung als auch die besonderen Anforderungen an das von ihr gehaltene Kunstvermögen berücksichtigen.

Beratung im Stiftungsrecht

Sie möchten eine Kunststiftung gründen, eine private Kunstsammlung langfristig sichern oder benötigen rechtliche Beratung für eine bereits bestehende Stiftung? Wir beraten Sie bei der Entwicklung und Umsetzung einer auf Ihre Ziele und Ihre Sammlung zugeschnittenen Lösung.