Rechtsanwalt | Partner
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
- Tel: +49 89 51 24 270
- E-Mail: roensberg@slb-law.de
Dr. Louis Rönsberg ist Rechtsanwalt und Partner der Wirtschaftskanzlei SLB Rechtsanwälte in München. Ein besonderer Schwerpunkt seiner anwaltlichen Tätigkeit liegt seit vielen Jahren im Kunstrecht. Er berät und vertritt private und institutionelle Sammler, Erben, Museen, Galerien, Kunsthändler und Auktionshäuser in Deutschland und bei grenzüberschreitenden Sachverhalten.
Seine Tätigkeit umfasst insbesondere das Auktionsrecht, den Kauf und Verkauf von Kunstwerken, Streitigkeiten über Echtheit und Zuschreibung von Kunstwerken, Fälle von Kunstfälschungen, Eigentums- und Provenienzfragen sowie den Kulturgutschutz. Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Beratung und Vertretung bei NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut (NS-Raubkunst) und in Restitutionsverfahren.
Kunstrecht und Restitution
Dr. Rönsberg verfügt über langjährige Erfahrung mit komplexen Restitutionsfällen. Er berät Erben und Eigentümer ebenso wie Museen und andere Institutionen bei der Prüfung und Durchsetzung oder Abwehr von Restitutionsbegehren. Dabei arbeitet er bei Bedarf eng mit spezialisierten Provenienzforschern, Kunsthistorikern und weiteren Experten zusammen.
Zu seinen öffentlich bekannten Mandaten zählt die Vertretung von Cornelius Gurlitt im Zusammenhang mit dem sogenannten Schwabinger Kunstfund. Gegenstand seiner Tätigkeit waren unter anderem Restitutionsfragen hinsichtlich von Werken von Henri Matisse und Max Liebermann. Darüber hinaus war Dr. Rönsberg in weiteren bedeutenden Restitutionsfällen tätig.
Die Beratung umfasst sowohl die rechtliche Bewertung der historischen Eigentums- und Erwerbsvorgänge als auch die heutige Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen. Hierzu gehören insbesondere Verfahren und Verhandlungen auf Grundlage der Washingtoner Prinzipien, Fragen zur Restitution aus privaten und öffentlichen Sammlungen sowie die Vertretung in Verfahren zur Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturguts.
Auktionsrecht, Kunstkauf und Kunstfälschungen
Ein weiterer Schwerpunkt der Tätigkeit von Dr. Rönsberg liegt im Auktionsrecht und Kunsthandelsrecht. Er berät Käufer, Verkäufer, Sammler, Kunsthändler und Auktionshäuser vor und nach dem Erwerb eines Kunstwerks.
Besondere rechtliche Fragen entstehen, wenn sich nach einem Kauf Zweifel an der Echtheit, Urheberschaft, Zuschreibung oder Provenienz eines Kunstwerks ergeben. Dr. Rönsberg prüft in solchen Fällen insbesondere Ansprüche auf Rückabwicklung des Kaufvertrages, Rücktritt, Minderung und Schadensersatz sowie die Auswirkungen von Garantien, Beschaffenheitsvereinbarungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Bei Streitigkeiten über Kunstfälschungen und fehlerhafte Zuschreibungen kommt der Beweisführung häufig entscheidende Bedeutung zu. Neben kunsthistorischen Expertisen können naturwissenschaftliche Untersuchungen, Provenienzrecherchen und die Umstände des Erwerbs maßgeblich sein. Dr. Rönsberg koordiniert die rechtliche Aufarbeitung solcher Fälle und vertritt seine Mandanten sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht.
Kulturgutschutz und internationaler Kunsthandel
Der internationale Handel mit Kunst und Kulturgütern unterliegt zunehmend komplexen rechtlichen Anforderungen. Dr. Rönsberg berät zum Kulturgutschutzgesetz (KGSG) sowie zu rechtlichen Fragen bei der Einfuhr und Ausfuhr von Kunstwerken und Kulturgütern.
Die Beratung betrifft unter anderem Ausfuhrgenehmigungen, geschütztes Kulturgut, Erwerbs- und Sorgfaltspflichten sowie Fälle, in denen Kunstwerke durch Zoll-, Ermittlungs- oder andere Behörden sichergestellt oder beschlagnahmt werden.
Aufgrund seiner internationalen Tätigkeit und seines Netzwerks kann Dr. Rönsberg auch bei grenzüberschreitenden Kunsttransaktionen und Rechtsstreitigkeiten beraten und bei Bedarf spezialisierte ausländische Rechtsanwälte und Experten einbeziehen.
Kunstprozesse und Streitigkeiten
Dr. Rönsberg ist seit Beginn seiner anwaltlichen Tätigkeit schwerpunktmäßig mit der gerichtlichen und außergerichtlichen Streitbeilegung befasst. Diese Erfahrung verbindet er mit seiner Spezialisierung im Kunstrecht.
Er vertritt Mandanten insbesondere bei Streitigkeiten über die Echtheit und Herkunft von Kunstwerken, bei der Rückabwicklung von Kunstkäufen und Auktionen, bei Eigentums- und Herausgabeansprüchen, Restitutionsbegehren sowie bei Schadensersatzansprüchen im Zusammenhang mit Kunstwerken.
Gerade bei hochwertigen Kunstwerken erfordern solche Verfahren neben der rechtlichen Beurteilung regelmäßig eine sorgfältige Strategie hinsichtlich Darlegungs- und Beweislast, Sachverständigengutachten und Provenienzforschung.
Kunstsammlungen, Nachfolge und Stiftungen
Neben einzelnen Kunsttransaktionen berät Dr. Rönsberg auch bei rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit Kunstsammlungen und deren langfristiger Erhaltung und Strukturierung. Hierzu gehören insbesondere Kauf und Verkauf, Schenkung und Leihe von Kunstwerken sowie rechtliche Fragen bei der Übertragung von Sammlungen auf die nächste Generation oder auf Stiftungen.
Bei der Errichtung und Gestaltung von Kunststiftungen arbeitet Dr. Rönsberg innerhalb der Kanzlei sowie bei Bedarf mit spezialisierten Beratern aus angrenzenden Fachgebieten zusammen.
Ausbildung und beruflicher Werdegang
Dr. Louis Rönsberg studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Passau und Würzburg. Teile seiner juristischen Ausbildung absolvierte er in München und New York. An der Julius-Maximilians-Universität Würzburg wurde er zum Dr. jur. promoviert.
Seit 2006 ist er als Rechtsanwalt zugelassen. Nach seiner Tätigkeit in wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Kanzleien ist er seit 2010 für SLB Rechtsanwälte tätig und seit 2012 Partner der Kanzlei.
Dr. Rönsberg ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht. Die Verbindung seiner wirtschaftsrechtlichen und prozessualen Erfahrung mit seiner Spezialisierung im Kunstrecht ist insbesondere bei hochwertigen Kunsttransaktionen und komplexen Rechtsstreitigkeiten von Bedeutung.
Auszeichnungen und Mitgliedschaften
Dr. Louis Rönsberg wird seit 2017 von Handelsblatt und Best Lawyers für seine Tätigkeit im Kunstrecht ausgezeichnet. Auch 2026 wurde er erneut im Bereich Art Law geführt; zusätzlich erhielt er eine Anerkennung im Bereich Litigation/Konfliktlösung. Er wird zudem von The Legal 500 Germany als empfohlener Rechtsanwalt geführt.

Er ist Mitglied des Instituts für Kunst und Recht IFKUR e.V. und der PIN. Freunde der Pinakothek der Moderne e.V.
Über das internationale Kanzleinetzwerk Mackrell International sowie seine Mitgliedschaft bei IR Global verfügt Dr. Rönsberg über Kontakte zu spezialisierten Rechtsanwälten und Beratern in zahlreichen Jurisdiktionen.
Bekannte Referenzmandate
Dr. Louis Rönsberg hat u.a. in folgenden Mandaten beraten und vertreten:
- 2025: Restitutionsfall „Landschaft mit Kuhherde“, Rubens.
- 2024: Restitutionsfall bez. Klimt-Gemälde „Fräulein Lieser“, Wien (€ 30 Mio.).
- 2024: Restitutionsfall Ploschitzki ./. MARKK wg. Buddha-Statue.
- 2023: Restitutionsfall „Wirtshaus“ von Heinrich Campendonk, Krefeld.
- 2023: Kunstfälschungsprozess bez. Kopien von Leo Putz u. Edward Cucuel
- 2022: Art Kite Collection (€ 8,7 Mio.).
- 2022: Transaktion Renaissance Gemälde (€ 10 Mio.).
- 2019: Restitutionsfall Bernheimer ./. Freistaat Bayern.
- 2018: Auktion der „Cobbet“ Stradivarius (1721).
- 2014: Vertretung von Cornelius Gurlitt bez. „Sitzende Frau“ von H. Matisse und „Zwei Reiter am Strand“ von Max Liebermann.
Beratung im Kunstrecht
Dr. Louis Rönsberg berät und vertritt Mandanten insbesondere in folgenden Bereichen:
- Auktionsrecht und Kunsthandel
- Kauf und Verkauf von Kunstwerken und Kunstsammlungen
- Kunstfälschungen, Echtheit und fehlerhafte Zuschreibungen
- NS-Raubkunst und Restitutionsverfahren
- Provenienz- und Eigentumsfragen
- Kulturgutschutz sowie Ein- und Ausfuhr von Kunstwerken
- Kunstsammlungen, Nachfolge und Kunststiftungen
- Leih- und Ausstellungsverträge
- Schadensersatz bei beschädigten oder verlorenen Kunstwerken
- Außergerichtliche und gerichtliche Streitigkeiten im Kunstrecht
FAQs
Auf welche Bereiche des Kunstrechts ist Dr. Louis Rönsberg spezialisiert?
Rechtsanwalt Dr. Louis Rönsberg berät und vertritt Mandanten in den wesentlichen Bereichen des Kunstrechts. Schwerpunkte sind insbesondere Kunstkauf und Kunsthandel, Auktionsrecht, Kunstfälschungen und Echtheitsfragen, NS-Raubkunst und Restitution, Kulturgutschutz sowie Kunstprozesse und Streitigkeiten.
Die Beratung umfasst sowohl die rechtliche Gestaltung von Kunsttransaktionen als auch die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung bei Streitigkeiten über Kunstwerke.
Wen berät Dr. Louis Rönsberg im Kunstrecht?
Zu den Mandanten gehören private und institutionelle Kunstsammler, Erben, Museen, Stiftungen, Galerien, Kunsthändler und Auktionshäuser.
Die Beratung reicht vom Erwerb oder Verkauf einzelner bedeutender Kunstwerke über die rechtliche Betreuung von Sammlungen bis zu komplexen internationalen Kunstrechtsstreitigkeiten und Restitutionsverfahren.
Berät Dr. Louis Rönsberg auch internationale Mandanten?
Ja. Dr. Louis Rönsberg berät regelmäßig internationale Mandanten zu kunstrechtlichen Sachverhalten mit Bezug zu Deutschland. Die gesamte Mandatsbearbeitung und Kommunikation kann auf Deutsch oder Englisch erfolgen.
Bei grenzüberschreitenden Kunsttransaktionen und Streitigkeiten können insbesondere Fragen des anwendbaren Rechts, der internationalen Zuständigkeit, des Kulturgutschutzes sowie der Ein- und Ausfuhr von Kunstwerken relevant sein.
Vertritt Dr. Louis Rönsberg Mandanten auch vor Gericht?
Ja. Ein wesentlicher Bestandteil der Tätigkeit ist die Prozessführung in kunstrechtlichen Streitigkeiten. Dazu gehören insbesondere Verfahren über Echtheit und Zuschreibung, Rückabwicklung von Kunstkäufen, Eigentum und Herausgabe von Kunstwerken, Auktionen, Restitution sowie Schäden und Wertminderungen.
Bei komplexen Beweisfragen wird die rechtliche Prozessführung bei Bedarf mit Kunsthistorikern, Provenienzforschern, Restauratoren und Sachverständigen abgestimmt.
Muss ich für eine Beratung nach München kommen?
Nein. Eine persönliche Besprechung in der Kanzlei in München ist möglich, für die Bearbeitung eines kunstrechtlichen Mandats aber regelmäßig nicht erforderlich.
Mandanten aus Deutschland und dem Ausland können Unterlagen elektronisch übermitteln und Besprechungen telefonisch oder per Videokonferenz führen. Bei gerichtlichen Verfahren übernimmt die Kanzlei die Vertretung vor den zuständigen Gerichten
Welche Erfahrung hat Dr. Louis Rönsberg im Kunstrecht?
Dr. Louis Rönsberg ist seit vielen Jahren im Kunstrecht tätig und hat Sammler, Museen, Stiftungen und andere Beteiligte des Kunstmarkts in zahlreichen bedeutenden Kunstrechtsfällen beraten und vertreten.
Seine Tätigkeit umfasst insbesondere hochwertige Kunsttransaktionen, Kunstfälschungen, Auktionsstreitigkeiten, Provenienz- und Eigentumsfragen sowie komplexe Restitutionsverfahren. Dr. Rönsberg wird seit 2018 von Best Lawyers im Bereich Art Law geführt.
Wie kann ich Dr. Louis Rönsberg wegen eines kunstrechtlichen Mandats kontaktieren?
Sie können die Kanzlei telefonisch oder per E-Mail kontaktieren und den Sachverhalt zunächst kurz schildern. Hilfreich ist es, bereits vorhandene wesentliche Unterlagen – beispielsweise Kaufverträge, Rechnungen, Auktionskataloge, Expertisen, Provenienzunterlagen oder Korrespondenz – zu benennen.
Anschließend kann geprüft werden, ob und in welcher Form eine anwaltliche Beratung oder Vertretung sinnvoll ist.

Sie benötigen rechtliche Beratung im Kunstrecht?
Rechtsanwalt Dr. Louis Rönsberg berät und vertritt Sammler, Erben, Museen, Stiftungen, Galerien, Kunsthändler und Auktionshäuser bei Kunsttransaktionen und Streitigkeiten rund um Kunst und Kulturgüter.
Wenn Sie ein konkretes kunstrechtliches Anliegen haben, können Sie uns den Sachverhalt und die wesentlichen Unterlagen gerne zunächst per E-Mail übermitteln. Wir prüfen Ihre Anfrage und teilen Ihnen mit, ob und wie wir Sie unterstützen können.
