Wir beraten und vertreten Sammler, Erben, Museen, Stiftungen, Galerien, Kunsthändler und Auktionshäuser in Deutschland und bei internationalen Sachverhalten.
Sie benötigen rechtliche Beratung im Kunstrecht? Sprechen Sie uns gerne an.
Ob Kunstkauf, Auktion, Zweifel an der Echtheit eines Kunstwerks, Restitutionsforderung, Kulturgutschutz oder ein bereits entstandener Rechtsstreit: Schildern Sie uns kurz Ihr Anliegen. Wir prüfen, ob und wie wir Sie unterstützen können.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf
SLB Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Leopoldstraße 175
80804 München
Telefon: +49 89 51 24 27 0
E-Mail: info@slb-law.de
Sie können uns telefonisch, per E-Mail oder über das nachstehende Kontaktformular erreichen.
Ihre Anfrage
Für eine erste Einschätzung genügt eine kurze Darstellung Ihres Anliegens. Hilfreich sind insbesondere Angaben dazu, um welches Kunstwerk oder welche Sammlung es geht, welche rechtliche Frage besteht und ob bereits Fristen oder Termine laufen.
Sofern Unterlagen wie Kaufverträge, Rechnungen, Auktionskataloge, Provenienznachweise, Gutachten oder Korrespondenz vorhanden sind, können diese nach der ersten Kontaktaufnahme übermittelt werden.
Bitte beachten Sie: Durch die Übersendung einer Anfrage kommt noch kein Mandatsverhältnis zustande. Bitte übersenden Sie daher insbesondere bei laufenden Fristen nicht ausschließlich eine Nachricht über das Kontaktformular, sondern setzen Sie sich zusätzlich telefonisch mit uns in Verbindung.
Wie können wir Ihnen helfen?
- Schildern Sie uns Ihr Anliegen.
- Per E-Mail oder telefonisch.
- Unverbindliche Ersteinschätzung

Persönliche Beratung im Kunstrecht
Unsere Kanzlei befindet sich in München. Wir beraten Mandanten jedoch bundesweit und bei internationalen Kunsttransaktionen und Kunststreitigkeiten.
Rechtsanwalt Dr. Louis Rönsberg berät seit vielen Jahren im Kunstrecht. Seine Schwerpunkte liegen insbesondere im Auktionsrecht, bei Kunstkauf und Kunsthandel, Kunstfälschungen und Echtheitsfragen, NS-Raubkunst und Restitution, Kulturgutschutz sowie bei Kunstprozessen und anderen Streitigkeiten um Kunstwerke.
Rechtsanwältin und Avvocato Sandra Bendler-Pepy verfügt über die deutsche und italienische Anwaltszulassung und berät insbesondere bei Kunsttransaktionen, Kulturgutschutzfragen und Kunststreitigkeiten mit Bezug zu Deutschland und Italien.
FAQs
Kann ich Sie kontaktieren, bevor ich mich für eine Beauftragung entscheide?
Ja. Sie können uns zunächst kurz schildern, worum es in Ihrer kunstrechtlichen Angelegenheit geht. Mit einer ersten Kontaktaufnahme sind Sie nicht verpflichtet, uns ein Mandat zu erteilen. Sobald wir den Sachverhalt in Grundzügen kennen, können wir Ihnen mitteilen, ob und wie wir Sie unterstützen können.
Entstehen bereits durch eine erste Anfrage Anwaltskosten?
Durch die bloße Übersendung einer Anfrage wird nicht automatisch eine kostenpflichtige rechtliche Beratung oder Bearbeitung in Auftrag gegeben. Wenn wir Ihre Angelegenheit übernehmen können, können der Umfang unserer Tätigkeit und die hierfür anfallenden Kosten vor Beginn der eigentlichen rechtlichen Bearbeitung geklärt werden.
Welche Informationen sollte ich bei meiner ersten Anfrage mitteilen?
Für eine erste Kontaktaufnahme genügt regelmäßig eine kurze Darstellung des Sachverhalts. Hilfreich ist insbesondere, wenn Sie uns mitteilen, um welches Kunstwerk, welche Sammlung oder welche Transaktion es geht, welche Personen oder Unternehmen beteiligt sind, worin das Problem besteht und welches Ziel Sie verfolgen. Bitte weisen Sie uns auch auf laufende Fristen oder bereits anhängige Gerichtsverfahren hin.
Wie wird geprüft, ob ein Interessenkonflikt besteht?
Bei jeder neuen Anfrage prüfen wir zunächst, ob ein möglicher Interessenkonflikt einer Mandatsübernahme entgegensteht. Hierfür benötigen wir insbesondere die Namen der beteiligten Personen, Unternehmen oder Institutionen. Ergibt die Prüfung einen Interessenkonflikt, teilen wir Ihnen dies umgehend mit und lehnen die Übernahme des Mandats ab. Eine inhaltliche Bearbeitung der Angelegenheit erfolgt in diesem Fall nicht.
Behandeln Sie meine Anfrage vertraulich?
Ja. Rechtsanwälte unterliegen der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht. Vertraulichkeit ist gerade bei Kunstrechtsmandaten von besonderer Bedeutung, etwa bei Fragen zur Echtheit oder Provenienz eines Kunstwerks, bei Restitutionsforderungen oder bei vertraulichen Kunsttransaktionen.
Beraten Sie auch Mandanten aus dem Ausland?
Ja. Wir beraten und vertreten regelmäßig internationale Sammler, Erben, Galerien, Kunsthändler, Museen, Stiftungen und andere Mandanten bei kunstrechtlichen Angelegenheiten mit Bezug zu Deutschland. Die Beratung und Korrespondenz kann vollständig in englischer Sprache erfolgen. Eine persönliche Anreise nach München ist für die Mandatsaufnahme regelmäßig nicht erforderlich.
Wie schnell sollte ich mich bei einem kunstrechtlichen Problem an einen Rechtsanwalt wenden?
Bei einem bereits entstandenen Konflikt, einer bevorstehenden Transaktion oder laufenden Fristen empfiehlt sich eine möglichst frühzeitige Kontaktaufnahme. Dies gilt insbesondere bei Fragen zur Echtheit oder Provenienz, bei Restitutionsforderungen, beim Kauf oder Verkauf bedeutender Kunstwerke sowie in Fällen, in denen Beweismittel gesichert oder rechtliche Fristen beachtet werden müssen.

Sprechen Sie uns zu Ihrem Anliegen im Kunstrecht an
Sie haben eine rechtliche Frage zu einem Kunstwerk, einer Sammlung oder einer Kunsttransaktion? Schildern Sie uns kurz Ihr Anliegen und senden Sie uns – soweit vorhanden – die wichtigsten Unterlagen.
Wir prüfen zunächst, ob wir Sie in der Angelegenheit unterstützen können und ob ein Interessenkonflikt besteht. Anschließend stimmen wir mit Ihnen das weitere Vorgehen und den Umfang einer möglichen Beauftragung ab.
